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Wieder einmal hat es der VAMV mit Mustereinsprüchen und -klagen geschafft, dass das Bundesverfassungsgericht für steuerliche Gerechtigkeit sorgt (16. März 2005, 2 BvL 7/00). Am 24. Mai erklärte das BVerfG die gesetzliche Regelung (für die Jahre 1997 bis 1999) für nichtig, bei der Anerkennung von Kinderbetreuungskosten Alleinerziehenden einen Eigenanteil zuzumuten ("zumutbare Belastung"). Dieser lag bei 3 % des Bruttoeinkommens und die tatsächlich entstandenen Betreuungskosten wurden von den Finanzämtern um die jeweilige Summe gekürzt.
Vielleicht gehören auch Sie zu dem Personenkreis, der noch für die Jahre 1997, 1998 und/oder 1999 offene Steuerbescheide hat. Dann haben Sie die Möglichkeit, sich mit dem angehängten Musterschreiben an Ihr Finanzamt zu wenden und die Rückerstattung der zuviel gezahlten Steuern zuzüglich Zinsen bis zum heutigen Tage zurückzuholen.
Einspruch und Klage einlegen lohnt sich also öfter als man/frau denkt! Manchmal dauert es leider einige Jahre, bis die hohen Gerichte entscheiden - aber gegen eine Rückzahlung vom Finanzamt wird niemand etwas haben.
Ab dem Jahr 2000 bis heute gilt eine andere Gesetzgebung zur Anerkennung von erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten. Aber auch hier begleitet der VAMV bereits einen Musterprozess, weil die gesetzliche Regelung erst ab sehr hohen Einkommen eine Wirkung zeigt. Wir empfehlen Ihnen auf jeden Fall, Einspruch gegen Ihre Steuerbescheide einzulegen. Einen entsprechenden Musterbrief hängen wir ebenfalls an.
Geben Sie die Informationen in ihrem Freundes- und Bekanntenkreis oder an Ihrem Arbeitsplatz weiter, denn freiwillig überweist kein Finanzamt die zuviel gezahlten Steuern.
Beispiel: Eine Mitarbeiterin in einem Reisebüro verdient 1997 (umgerechnet) ca. 19.500 Euro. Für den Kitaplatz ihrer Tochter bezahlt sie 120 Euro im Monat, also 1.440 Euro jährlich. Die macht sie beim Finanzamt geltend. Das Finanzamt hält eine „zumutbare Belastung" von 585 Euro ein und erkennt nur 855 Euro an. Versteuert wird dieser Betrag mit ca. 170 Euro – und genau diese 170 Euro erhält die Alleinerziehende zurück. Für die Jahre 1997 bis 1999 muss das Finanzamt 510 Euro (plus 6 Prozent Zinsen) zurückbezahlen.
PDF-Datei: “Musterbrief Steuerrückerstattung erwerbsbedingter Kinderbetreuung bis 1999”
PDF-Datei: “Musterbrief Steuerrückerstattung erwerbsbedingter Kinderbetreuung ab 2000”
Unterstützen Sie unseren Kampf um Steuergerechtigkeit und werden Sie Mitglied im VAMV!
(06/2005)
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