|
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter kritisiert das Stufenmodell zur Entlastung von Familien bei den Kosten der Kinderbetreuung.
Das Modell beinhaltet, dass Betreuungskosten für Kinder unter sechs Jahren ab 1000 Euro steuerlich absetzbar sind. Bei Kindern von sieben bis 14 Jahren gilt die Absetzbarkeit ab dem ersten Euro.
„Diese Regelung" so Edith Schwab, Bundesvorsitzende des VAMV, „entbehrt jeder sachlichen Begründung. Sie läuft zudem dem Ausbau der Betreuung für Unter-Dreijährige entgegen. Rein fiskalische Gründe haben hier wieder zur Benachteiligung von Familien, insbesondere von Alleinerziehenden geführt."
Gerade für Alleinerziehende ist es wichtig, dass die Betreuungskosten auch für Kinder unter sechs Jahren ab dem ersten Euro absetzbar sind. Sie werden durch das Stufenmodell in mehreren Punkten benachteiligt.
In den meisten Fällen haben sie ein deutlich geringeres Einkommen als Paarfamilien und profitieren daher nur in geringem Ausmaß von der Absetzbarkeit. Außerdem sind sie auf eine frühe Betreuung ihrer Kinder angewiesen. Es ist sachlich unbegründbar, gerade bei der frühkindlichen Betreuung, eine Eingangsgrenze festzulegen. Alleinerziehende zahlen meist ermäßigte Beiträge in der öffentlichen Kinderbetreuung. Sie erreichen die Grenze der steuerlichen Absetzbarkeit daher erst später.
Die Kappung der Kindergeldzahlung auf das 25. Lebensjahr des Kindes ist eine weitere Regelung, die insbesondere Alleinerziehende mit studierenden Kindern zusätzlich belastet.
Wenn Familien politische Priorität haben sollen, dann muss sich dies in konsequent familienorientierten Beschlüssen ausdrücken. Der VAMV fordert die uneingeschränkte Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten ab dem ersten Euro und die Bündelung der familienpolitischen Leistungen in einer Kindergrundsicherung.
Unterstützen Sie unseren Kampf um Steuergerechtigkeit und werden Sie Mitglied im VAMV!
(01/2006)
|