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Wohl des Kindes
Umgang & Sorgerecht

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Kein Umgang für Kinder

Bundesverfassungsgericht entlässt Vater aus der Elternpflicht

Das Bundesverfassungsgericht entschied kürzlich, dass Eltern nicht grundsätzlich zum Umgang mit ihrem Nachwuchs verpflichtet werden können. Ein Essener Junge und seine Mutter haben schlimme Erfahrungen gesammelt.

Der 18-jährige Daniel aus Essen wird auch weiterhin seinen Vater nicht sehen dürfen, obwohl er es sich doch immer so sehr wünschte. Das Bundesverfassungsgericht entschied am 1. April 2008, dass Eltern nicht grundsätzlich zum Umgang mit ihren Kindern verpflichtet werden können. In der Regel liegt die Problematik zwar umgekehrt – Väter und Mütter wollen nach einer Trennung ihre Kinder treffen, dürfen es aber nicht. Doch bei Daniel und dem neunjährigen Jungen aus Brandenburg, dessen Vater vor dem höchsten deutschen Gericht klagte, geht der Wunsch von den Söhnen aus – und dieser wird ihnen auch weiterhin verwehrt.

Cornelia Dausend sieht das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Thema »Scheidungskinder« mit gemischten Gefühlen. 25.000 Euro sollte der Brandenburger Vater Strafe zahlen müssen, falls er keinen Kontakt zu seinem Sohn aufnimmt. So krass ging die Mutter von Daniel (Name von der Redaktion geändert) nicht vor. Statt die Gerichte zu bemühen, litt sie mit ihrem Sohn, der den Vater die ersten beiden Jahre nach der Trennung zwar noch sehen durfte – dann aber von einem Tag auf den anderen nicht mehr. »Mein Papa ist tot, hat Daniel den anderen im Kindergarten erzählt.« Ein extremer Verdrängungsprozess habe stattgefunden, und er dauere bis heute an, weiß Cornelia Dausend (47).

Die Trennung 1999, vor allem aber der Kontaktabbruch des Vaters: ein Schock für den Jungen. Daniel ging regelrecht ein – wie eine Blume, die nicht mehr gegossen wird. Er wurde aggressiv, konnte sich nicht mehr konzentrieren, kam in psychologische Behandlung: »Dort konnte er sich Sachen von der Seele reden, die er mir nicht sagen wollte«, erinnert sich seine Mutter.

Starke Verlustängste prägten Daniel noch lange Jahre. Immer fürchtete er sich, dass auch die Mutter weggeht und niemals wiederkehrt.Und weiterhin kein Lebenszeichen vom Vater, als ob er wirklich tot wäre. »Es ist für Kinder unheimlich wichtig, dass nach einer Trennung weiterhin Kontakte zu beiden Elternteilen bestehen«, bewertet Cornelia Dausend das Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

»Wenn das Kind aber durch Richterspruch erfährt, dass es seinen Vater sehen darf, was wollen Sie machen, wenn dieser seinen Verpflichtungen trotzdem nicht nachkommt? Dann ist die Enttäuschung für die Kleinen noch größer.« Im konkreten Brandenburger Fall sei das Kind wahrscheinlich Spielball der Mutter gewesen, die die Beziehung zum Vater wieder aufwärmen wollte. »Ein Besuchszwang hätte hier sicherlich nicht weiter geholfen«, meint Cornelia Dausend.

»Elternkontakte dienen der Bildung der Identität«
Staatlich verordnete Eltern-Kind-Kontakte? »Es ist dem Kindeswohl sicherlich nicht dienlich, wenn ihm der Vater gegenüber sitzt und eigentlich nichts mit ihm zu tun haben will«, äußert sich die VAMV-Landesgeschäftsführerin Edith Weiser in Essen zum Bundesverfassungsgerichtsurteil zunächst positiv. Aber: »Mir fehlt die Signalwirkung, dass Eltern in jedem Fall verpflichtet sind, die Beziehung zu ihren Kindern aufrecht zu erhalten. Oft wollen Söhne oder Tochter nur ein Bild vom getrennt lebenden Elternteil haben. Das nützt ihrer Identitätsentwicklung«, kritisiert Edith Weiser.

Auch der Kinderschutzbund sieht einen erzwungenen Besuch von Eltern als schädlich für Kinder an. Bundesgeschäftsführerin Paula Honkanen-Schoberth appelliert aber an den Vater, der nach Ansicht des Gerichts seinen Sohn nicht treffen muss, »freiwillig den Kontakt zu suchen«.

Daniel aus Essen hat mittlerweile ganz gut die Kurve gekriegt. Die Schule hat er geschafft, danach eine Tischlerlehre begonnen. Fast ein Happy End. Trotzdem glaubt seine Mutter: »Ich denke nicht, dass Daniel mit dem Thema fertig ist; mit dem Vater allerdings schon.«

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(06/2008)

 

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