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Steuern & mehr
Infos des VAMV in den Kreisen Minden-Lübbecke und Herford

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Noch ist es nicht zu spät!

Wundern Sie sich, dass auf Ihrer Lohnsteuerkarte die Klasse I eingetragen ist?

Edith Weiser - VAMV Landesverband NRW

Bis zum 9. Juli 2004 galt, dass ab Januar 2004 ausschließlich die Alleinerziehenden den Entlastungsbetrag (Steuerklasse 2) erhalten, die ihren Haushalt mit minderjährigen Kindern teilen. Außen vor blieben bis zu diesem Tag alle Alleinerziehenden mit unterhaltsberechtigten Kindern über 18 Jahren sowie Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, wenn in ihrem Haushall eine weitere erwachsene Person lebte.

Rückwirkend zum 1.1.2004 erhalten nun auch Alleinerziehende mit volljährigen Kindern, die sich in Ausbildung befinden bzw. Alleinerziehende, die in einer Wohngemeinschaft leben (die nicht gemeinsam wirtschaftet) oder ihre Eltern in ihrem Haushalt pflegen, die Steuerklasse 2.

Ausgenommen sind weiterhin nichteheliche Lebensgemeinschaften, da sie .gemeinsam wirtschaften'. Auch müssen Alleinerziehende in die Steuerklasse l wechseln, wenn in ihrem Haushalt - neben einem minderjährigen Kind auch noch erwachsene Kinder gemeldet sind, für die sie kein Kindergeld/Kinderfreibetrag erhalten (es sei denn sie sind im Grundwehr- oder Zivildienst).

Stichtag war der 20. September 2004! Für eine ordnungsgemäße Ausstellung der Steuerkarten 2005 mussten alle Alleinerziehenden bis zum 20.9. ihren Gemeinden (Einwohnermeldeämter/Bürgerämter) schriftlich erklären, dass ihnen der Entlastungsbetrag, d. h. die Steuerklasse 2, zusteht.

Es ist noch nicht zu spät! Sollten Sie dies nicht gewusst haben: Wir empfehlen Ihnen nun, mit der Steuerkarte 2005 zum Einwohnermeldeamt zu gehen, die Erklärung dort zu unterschreiben und die Steuerkarte manuell von l auf 2 umtragen zu lassen. Vielleicht geht es auch schriftlich. Informieren Sie sich bei Ihrem Einwohnermeldeamt! Auf der Homepage des VAMV Bad Oeynhausen finden Sie dieses Formular. Füllen Sie es aus und schicken Sie die Erklärung mit der Steuerkarte 2005 an Ihre Gemeinde mit der Bitte um Änderung.

Für volljährige Kinder sind Finanzämter zuständig! Alleinerziehende mit erwachsenen Kindern in Ausbildung müssen die Steuerklasse 2 direkt beim Finanzamt beantragen - Ausbildungsbescheinigung beilegen.

Unterstützen Sie unseren Kampf um Steuergerechtigkeit und werden Sie Mitglied im VAMV!

(11/2004)

 

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Das Westfalen Blatt berichtet:
Zwei Artikel zum Unterhaltsvorschuss in der Ausgabe vom 10. März 2010

 

 

 

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Termine für 2010:
Stammtisch im “Wirtschaftswunder” in Bünde
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VAMV fordert die Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Produkte und Dienstleistungen für Kinder auf 7 Prozent

 

 

 

 

14tägiges Treffen jeweils Samstags von 15 bis 17.30 Uhr - jetzt in Bünde.

 

 

 

 

Doppelter Abiturjahrgang NRW: Auswirkungen auf Familien - Forderungen an die Landesregierung.

 

 

 

 

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Seit Januar 2008 erstmalig bundesweit einheitliche Beträge für Kindesunterhalt.

 

 

 

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Ev. Kindergarten Siemshof und VAMV arbeiten eng zusammen.