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Mit der Einführung des Elterngeldes wird eine langjährige Forderung des VAMV eingelöst. Statt einer bedarfsabhängigen Leistung ist das Elterngeld eine sozialpolitische Maßnahme zur Sicherung des Lebensstandards von Eltern, insbesondere von Alleinerziehenden.
Die Geburt eines Kindes bedeutet heute für viele Familien einen massiven Einbruch des Einkommens: Wenn ein Elternteil, meist die Mutter, zugunsten der Erziehung des Neugeborenen Elternzeit in Anspruch nimmt, fällt ihr Einkommen weg. Für Alleinerziehende bedeutet dies meist den vollen Wegfall des Haushaltseinkommens.
Häufig dauert der befristete Ausstieg aus der Erwerbstätigkeit länger als geplant, da der Wiedereinstieg weniger reibungslos ist als erwartet. In der Elternzeit haben die Mütter abhängig vom Familieneinkommen einen Anspruch auf bis zu 300 Euro Erziehungsgeld pro Monat für zwei Jahre, bzw. 450 Euro für ein Jahr.
Der VAMV befürwortet deshalb die Einführung eines Elterngeldes mit Lohnersatzfunktion. Es ist die zeitgemäße Gestaltung einer Maßnahme zur Erhaltung des Lebensstandards bei Alleinerziehenden und Paar-Eltern und wird der Realität der zunehmenden Müttererwerbstätigkeit bzw. den Erwerbswünschen von Frauen gerecht.
In einer gemeinsamen Presseerklärung zahlreicher Verbände (Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, pro familia – Bundesverband, Anne Jenter, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e. V., Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen e. V. (BAG-SHI), Verband binationaler Partnerschaften, iaf e. V., Verband alleinerziehender Mütter und Väter - VAMV Bundesverband e. V.) vom 1. Februar 2006 erklären sie aber kritisch, dass mit diesem neuen Modell Familien mit geringem Einkommen und Arbeitslose benachteiligt werden. Es ist deshalb unabdingbar, dass der Sockelbetrag eine Existenz sichernde Höhe erhält. Das Elterngeld dürfe auf keinen Fall zu finanziellen Einbußen bei Hartz-IV-Bezieher/Innen führen. Die VAMV-Bundesvorsitzende führt weiter aus: „Wir können nicht akzeptieren, dass Arbeitslose oder Familien mit geringem Einkommen durch das Elterngeld schlechter gestellt werden. Es ist Augenwischerei, angesichts handfester materieller Notlagen von psychologischen Effekten des Elterngeldes zu sprechen. Der Bund muss sich zu einem existenzsichernden Sockelbetrag bekennen." Weiter heißt es in der Pressemitteilung: „Wenn Familien ihren Bildungs- und Erziehungsaufgaben gerecht werden sollen, dann muss dazu eine entsprechende finanzielle Absicherung gewährleistet sein. Kinder benötigen gerade im ersten Lebensjahr eine Unterstützung und dürfen nicht in materieller Not aufwachsen."
Folgende Eckpunkte sind nach Meinung des VAMV Voraussetzung für ein sozial gerechtes und politisch konsequentes Elterngeld:
- Die Zahlung eines Elterngeldes muss als individuelle Leistung für den Elternteil zur Verfügung stehen, der die Erwerbstätigkeit aussetzt. Das heißt, sie muss sich am Nettoeinkommen der anspruchsberechtigten Person orientieren.
- Für Geringverdiener/Innen und Erwerbslose sowie Eltern im Transferbezug ist ein Sockelbetrag von 750 Euro zur eigenständigen Existenzsicherung notwendig.
- Eltern im ALG-II-Bezug sollten den Sockelbetrag anrechnungsfrei erhalten, da die Mehrkosten der Familiengründung insbesondere im ersten Jahr nach der Geburt erheblich sind.
- Dieser Sockelbetrag muss für alle Leistungsberechtigten unabhängig vom Familieneinkommen gezahlt werden, da es sich um eine individuelle Leistung handelt.
- Um die Existenzsicherungsfunktion des Elterngeldes zu erhalten, muss die Zahlung auf ein Jahr begrenzt werden. Eine Verteilung des Gesamtbudgets auf zwei Jahre ist nicht zielführend, da die monatliche Zahlung dann in etwa den derzeitigen Regelungen des Erziehungsgeldes entspräche und nicht existenzsichernd ist.
- Bei Einstieg in die Erwerbstätigkeit vor dem Ablauf der Jahresfrist ist die Anrechnung des Einkommens notwendig und sinnvoll. Um den Mehraufwand der Kinderbetreuung aufzufangen, muss eine steuerliche Anrechenbarkeit der Kinderbetreuungskosten ab dem ersten Euro erfolgen.
Nach Überzeugung des VAMV ist nur unter Berücksichtigung der oben genannten Eckpunkte die familienpolitische Zielsetzung des Elterngeldes – nämlich eine Anpassung an die realen Bedürfnisse von Familien und eine Verbesserung der Gleichstellung zwischen Frauen und Männern – möglich.
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(02/2006)
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