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Pressemitteilung zum Elterngeld

VAMV fordert die Gleichstellung von Alleinerziehenden

VAMV Bundesverband

Ein Bündnis von Sachverständigen und Verbänden hat heute einen gemeinsamen Alternativvorschlag zur Berechnung des Elterngeldes bei Mehrkindfamilien vorgestellt. Die Vorschläge werden in einer ungewöhnlichen Breite unterstützt von Wissenschaftler/innen, Praktiker/innen, Unternehmerverbänden, Gewerkschaften, Sozialverbänden, Familien- und Frauenverbänden.

Der Vorschlag sieht einen Geschwisterbonus von 10 Prozent zum Elterngeld mindestens jedoch 75 Euro monatlich für Familien mit zwei Kindern unter drei Jahren oder drei und mehr Kindern unter 6 Jahren vor.

Außerdem sollen die Elterngeldzeiten aus dem maßgeblichen Einkommenszeitraum heraus gerechnet werden, damit keine Benachteiligungen bei kurzen Geburtenfolgen entstehen. Der bisher vorgesehene Geschwisterzuschlag soll gestrichen werden.

Edith Schwab, Bundesvorsitzende des VAMV erläutert: „Das vorgeschlagene Modell berücksichtigt besonders die Lebenssituation von Alleinerziehenden, die auch neben der Betreuung von kleinen Kindern erwerbstätig sein müssen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Hier stellt die Erhöhung des Elterngeldsatzes für Geschwisterkinder eine echte Verbesserung gegenüber dem Gesetzentwurf dar.“

Korrekturen sind auch bei der Regelung zu den „Partnermonaten“ notwendig. Zurzeit hätten Alleinerziehende mit gemeinsamer Sorge keinen Anspruch auf die zwei Bonusmonate, da außerhalb des Haushalts lebende Partner/innen das Elterngeld nicht beziehen können. Die beiden Monate würden so verfallen. „Diese Regelung ist eine Benachteiligung von  Alleinerziehenden.“ so Edith Schwab „Wenn getrennte Eltern mit gemeinsamer Sorge keine Möglichkeit haben, die Bonusmonate zu erhalten, werden zukünftig mehr Mütter und Väter die Alleinsorge anstreben.“ Der vorliegende Gesetzentwurf muss so geändert werden, dass alle Alleinerziehenden unabhängig von ihrer Sorgeregelung die zwei zusätzlichen Monate beziehen können. Dazu wurden im parlamentarischen Verfahren vernünftige Vorschläge unterbreitet, ohne dass sie bisher erkennbar aufgegriffen worden wären.

Berlin, 12. September 2006

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(09/2006)

 

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