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Der VAMV führt einen Musterprozess, der jetzt in der 2. Instanz beim Bundesfinanzhof anhängig ist. Hier geht es darum, dass die Höhe des Entlastungsbetrags von 1308,00 Euro zu niedrig bemessen ist.
Zur Erinnerung: Die Abschaffung des Haushaltsfreibetrags hatten wir mit einer Verfassungsbeschwerde zu verhindern versucht. Über 200 VAMV-Mitglieder haben diese Beschwerde mitgetragen. Leider hat uns das Bundesverfassungsgericht auf den Instanzenweg verwiesen. Daraufhin haben wir mit einem VAMV-Mitglied aus München einen Musterprozess angestrengt. Dieser ist, wie zu erwarten war, in der ersten Instanz vom Finanzgericht München negativ beschieden und das Gericht hat die Klage nicht an das Bundesverfassungsgericht verwiesen. Das Verfahren ist jetzt beim Bundesfinanzhof anhängig. Wir haben es inhaltlich mit dem neuen Entlastungsbetrag verknüpft, der den Haushaltsfreibetrag abgelöst hat.
Wichtig: Es ist weiterhin notwendig, dass jede/r Alleinerziehende jedes Jahr innerhalb der Einspruchsfrist von einem Monat Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegt. Mit der Angabe des Aktenzeichens kann das Ruhen Ihres Einspruchs / Ihrer Klage beantragt werden, bis im Musterprozess darüber entschieden ist (AZ III B 7/06).
Die Musterbriefe zur Klage und zum Einspruch können hier kostenlos als PDF-Datei herunter geladen werden.
Unterstützen Sie unsere Forderungen und werden Mitglied im VAMV!
(06/2006)
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