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Neulich beim Stammtisch erzählt Gabi*, alleinerziehende und ledige Mutter mit einem Kleinkind, dass sie eine Ausbildung bei einem Bankinstitut macht. Der Vater des Kindes habe ihr noch nie Kindesunterhalt gezahlt. An Betreuungsunterhalt für sie wäre gar nicht zu denken.
Der Vater des Kindes arbeitet selbständig als Discjockey. Außerdem unterhält er einen Plattenladen – doch sein Einkommen reiche für den Kindesunterhalt nicht aus, da es sich nach seinen Angaben an der Selbstbehaltsgrenze bewege.
Gabi erhält vom Jugendamt Unterhaltsvorschuss für ihr Kind, weil der Zahlungspflichtige sich erfolgreich drückt. Durch ihre Arbeit im Bankinstitut hat Gabi natürlich auch Einblick auf das Girokonto des Kindesvaters, das etliche Einnahmen aufweist. Allerdings kann sie ihr Wissen um das Girokonto des Kindesvaters nicht verwerten. Den Mitarbeiter der Unterhaltsvorschusskasse beim Jugendamt habe sie mehrfach schon auf die beruflichen Tätigkeiten bzw. Einnahmen des Kindesvaters hingewiesen und Recherchearbeit zur tatsächlichen Einkommensermittlung eingefordert. Ohne Erfolg.
Der VAMV moniert schon seit langem die mangelhaften Mitwirkungsmöglichkeiten der betreuungspflichtigen Elternteile: sie werden von den Amtspflegern oft nicht ausreichend am Prozess der Einkommensermittlung beteiligt.
*) Name geändert
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(11/2002)
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