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Ab 1.1.2004 tritt an die Stelle des Haushaltsfreibetrages der "Entlastungsbetrag für Alleinerziehende" in Höhe von 1.308 €. Er wird in der Lohnsteuerklasse 2 berücksichtigt. Allerdings erhalten ihn ausschließlich die Alleinerziehenden, die ihren Haushalt mit ihren minderjährigen Kindern teilen. Außen vor bleiben:
- Alleinerziehende mit ausschließlich unterhaltsberechtigten Kindern über 18 Jahren
- Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, wenn eine weitere erwachsene Person mit im Haushalt lebt. Dies kann ein Kind sein, welches die Ausbildung bereits beendet hat; ein neuer Partner/neue Partnerin; die Großeltern des minderjährigen Kindes oder andere Mitbewohner (Wohngemeinschaft).
Worauf Sie achten sollten! Haben Sie bereits die Lohnsteuerkarte für 2004, auf der die Steuerklasse 2 eingetragen ist und in Ihrem Haushalt ist eine der oben genannten erwachsenen Personen gemeldet, so empfehlen wir Ihnen, einen Steuerklassenwechsel (Klasse 1) beim Einwohnermeldeamt vornehmen zu lassen. Da nicht erwartet werden kann, dass alle Alleinerziehenden von der Gesetzesänderung Kenntnis erhalten, wird von Amts wegen im darauf folgenden Jahr ein Abgleich mit der Gemeinde vorgenommen und die Steuern nachgefordert. Für die Ausstellung der Lohnsteuerkarten 2005 wird die Lohnsteuerklasse 2 nur in den Fällen bescheinigt, in denen die ArbeitnehmerInnen der Gemeinde schriftlich bis zum 20. September 2004 versichern, dass sie die o.g. Voraussetzungen erfüllen und ihnen bekannt ist, dass sie verpflichtet sind, die Eintragung der Steuerklasse 2 umgehend ändern zu lassen, wenn die Voraussetzungen wegfallen. Für jeden Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen nicht vorgelegen haben, ermäßigt sich dann der Entlastungsbetrag um 109 €
Nur gemeinsam sind wir stark! Auch wenn der neue Freibetrag ein Schritt in die richtige Richtung ist, seine Höhe (55 % Verlust im Verhältnis zum bisherigen Haushaltsfreibetrag) und die Ausgrenzungen sind für uns noch kein Grund zum Jubeln. Wir müssen also weiter kämpfen und darum lautet unsere Devise "Steter Tropfen höhlt den Stein".
Unterstützen Sie unseren Kampf um Steuergerechtigkeit und werden Sie Mitglied im VAMV!
(01/2004)
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