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Ich bin kein Single
Steuern & mehr
Infos des VAMV in den Kreisen Minden-Lübbecke und Herford

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Neuer Freibetrag für Alleinerziehende

Der bisherige Erfolg unseres unermüdlichen Einsatzes

von Edith Weiser

Ab 1.1.2004 tritt an die Stelle des Haushaltsfreibetrages der "Entlastungsbetrag für Alleinerziehende" in Höhe von 1.308 €. Er wird in der Lohnsteuerklasse 2 berücksichtigt. Allerdings erhalten ihn ausschließlich die Alleinerziehenden, die ihren Haushalt mit ihren minderjährigen Kindern teilen. Außen vor bleiben:

  • Alleinerziehende mit ausschließlich unterhaltsberechtigten Kindern über 18 Jahren
  • Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, wenn eine weitere erwachsene Person mit im Haushalt lebt. Dies kann ein Kind sein, welches die Ausbildung bereits beendet hat; ein neuer Partner/neue Partnerin; die Großeltern des minderjährigen Kindes oder andere Mitbewohner (Wohngemeinschaft).

Worauf Sie achten sollten!
Haben Sie bereits die Lohnsteuerkarte für 2004, auf der die Steuerklasse 2 eingetragen ist und in Ihrem Haushalt ist eine der oben genannten erwachsenen Personen gemeldet, so empfehlen wir Ihnen, einen Steuerklassenwechsel (Klasse 1) beim Einwohnermeldeamt vornehmen zu lassen. Da nicht erwartet werden kann, dass alle Alleinerziehenden von der Gesetzesänderung Kenntnis erhalten, wird von Amts wegen im darauf folgenden Jahr ein Abgleich mit der Gemeinde vorgenommen und die Steuern nachgefordert. Für die Ausstellung der Lohnsteuerkarten 2005 wird die Lohnsteuerklasse 2 nur in den Fällen bescheinigt, in denen die ArbeitnehmerInnen der Gemeinde schriftlich bis zum 20. September 2004 versichern, dass sie die o.g. Voraussetzungen erfüllen und ihnen bekannt ist, dass sie verpflichtet sind, die Eintragung der Steuerklasse 2 umgehend ändern zu lassen, wenn die Voraussetzungen wegfallen. Für jeden Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen nicht vorgelegen haben, ermäßigt sich dann der Entlastungsbetrag um 109 €

Nur gemeinsam sind wir stark!
Auch wenn der neue Freibetrag ein Schritt in die richtige Richtung ist, seine Höhe (55 % Verlust im Verhältnis zum bisherigen Haushaltsfreibetrag) und die Ausgrenzungen sind für uns noch kein Grund zum Jubeln. Wir müssen also weiter kämpfen und darum lautet unsere Devise "Steter Tropfen höhlt den Stein".

Unterstützen Sie unseren Kampf um Steuergerechtigkeit und werden Sie Mitglied im VAMV!

(01/2004)

 

Aktuelles

 

Das sollten Sie wissen:

 

 

 

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Das Westfalen Blatt berichtet:
Zwei Artikel zum Unterhaltsvorschuss in der Ausgabe vom 10. März 2010

 

 

 

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Kindesunterhalt steigt in 2010 – aber nicht kostendeckend.

 

 

 

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Volles Programm beim VAMV zum Jahresbeginn 2010.

 

 

 

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Termine für 2010:
Stammtisch im “Wirtschaftswunder” in Bünde
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VAMV fordert die Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Produkte und Dienstleistungen für Kinder auf 7 Prozent

 

 

 

 

14tägiges Treffen jeweils Samstags von 15 bis 17.30 Uhr - jetzt in Bünde.

 

 

 

 

Doppelter Abiturjahrgang NRW: Auswirkungen auf Familien - Forderungen an die Landesregierung.

 

 

 

 

Der VAMV fordert:
Belange der Kindern sensibel berücksichtigen.

 

 

 

 

Bundesfamilienministerin äußert sich wider besseren Wissens.

 

 

 

 

Bundesverfassungsgericht entlässt Väter aus der Elternpflicht

 

 

 

 

Seit Januar 2008 erstmalig bundesweit einheitliche Beträge für Kindesunterhalt.

 

 

 

Windel 10

 

 

 

 

VAMV fordert die geringe Mehrwertsteuer auf Produkte für Kinder.

 

 

 

 

Ev. Kindergarten Siemshof und VAMV arbeiten eng zusammen.