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Kindergartenfinanzierung: Minister Laschet räumt auf

NRW auf dem Weg zum kinderfreundlichsten Bundesland?

von Thomas Klaas

Nach der Entscheidung, in NRW Familienzentren zu etablieren plant Familienminister Armin Laschet jetzt seinen zweiten Coup: Die Finanzierung der Tageseinrichtungen für Kinder soll komplett reformiert werden. Doch wie nahezu alle Reformen der letzten Monate und Jahre bringt auch dieses Vorhaben in erster Linie eines mit sich: Einsparungen auf Landesebene und erhebliche Mehrkosten bei den Trägern der Tageseinrichtungen aber vor allem auch bei den Eltern.

Die Finanzierung der Tageseinrichtungen für Kinder ist – nicht nur in NRW – mit dem so genannten „Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder" (GTK) geregelt. Dieses Gesetz hat in seiner bisher gültigen Fassung insbesondere folgende landesweit gültigen Regelungen getroffen:

  • Die Elternbeiträge richten sich nach deren wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und sind also entsprechend dem Einkommen der Eltern festgelegt. Wer mehr verdient zahlt auch mehr – und zwar überall in NRW den gleichen Betrag, abhängig von der Höhe des Einkommens der Familie. Besuchen mehr als ein Kind einer Familie eine Tageseinrichtungen, so sind für das zweite und die folgenden Kinder keine Beiträge zu entrichten. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter) gewähren den Trägern der Tageseinrichtungen einen Zuschuss zu den Betriebskosten, abhängig von der Öffnungsdauer, dem zu tragenden Eigenanteil und der eingegangenen Elternbeiträge.
  • Die Tageseinrichtungen, die über geringe Einnahmen an Elternbeiträgen verfügen erhalten von Kommune und Land im Rahmen des so genannten „Elternbeitragsdefizitausgleichs" die fehlenden Elternbeiträge erstattet.

Die Landesregierung von NRW plant im Zuge des Ausbaus unseres Landes zum kinderfreundlichsten Bundesland die Regelungen zur Finanzierung einer Tageseinrichtung bereits zum 1. Juli 2006 wie folgt zu ändern:

  • Die Neufassung des GTK (rückwirkend zum 1. Januar 2006) sieht vor, dass das Land erhebliche Kürzungen bei den Zuschüssen zu den Betriebskosten vornimmt – pro Gruppe einer Tageseinrichtung können dies in 2006 zwischen 2.838 und 2.238 Euro sein, gemeinsam mit einer grundsätzlichen Änderung bei der Berechnung des Betriebskostenzuschusses summiert sich dies in 2006 auf ca. 72 Mio. Euro auf.
  • Die Elternbeiträge werden in Zukunft nicht mehr vom Land festgelegt, sondern vom jeweiligen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Gleichzeitig zieht sich das Land aus dem oben beschriebenen „Elternbeitragsdefizitausgleich" zurück und überlässt dies der jeweiligen Kommune. Das bedeutet, dass in Zukunft die Elternbeiträge in ganz NRW unterschiedlich ausfallen können – abhängig von der jeweiligen Finanzkraft der entsprechenden Kommune; reiche Gemeinden, Städte und Kreise können günstige oder gar kostenlose Plätze in KitTas anbieten, finanzschwache Kommunen werden die Elternbeiträge bereits im kommenden Kindergartenjahr teilweise deutlich anheben müssen. NRW spart durch diese Änderung in 2006 ca. 35 Mio. Euro, ab 2007 ca. 85 Mio. Euro jährlich ein – und andere müssen sie dafür bezahlen!
  • Die Träger der freien Jugendhilfe können selbst entscheiden, ob Geschwisterkinder auch in Zukunft beitragsfrei eine KiTa besuchen können oder ob in diesem Falle von den Eltern ebenfalls Beiträge zu entrichten sind. Da z. B. das Jugendamt Bad Oeynhausen durch die Neufassung des GTK jährlich ca. 300.000 Euro Mindereinnahmen zu verkraften hat, lässt sich schnell erahnen, wie die einzelnen Kommunen entscheiden werden.

Und als wäre dies nicht alles schon schlimm genug, plant unsere Landesregierung bereits die zweite Stufe der Reform im Bereich der KiTas: Ein ursprünglich bereits für Mitte 2007 geplantes aber aufgrund der massiven Proteste sowohl von Kommunen als auch der Spitzenverbände der Wohlfahrtspflege (AWO, Kirchen, der Paritätische, DRK) vermutlich erst zum 1.08.2008 in Kraft zu setzendes neues Kindergartengesetz wird die Finanzierung vollends auf den Kopf stellen.

Die hierzu von der Landesregierung im April vorgelegten Eckpunkte sehen vor, dass alle Träger, gleichgültig ob Kommune, Kirchen oder aber Elterninitiativen in Zukunft einen gleich hohen Anteil an den Gesamtkosten einer Einrichtung tragen sollen, nämlich 12 %. Darüber hinaus sollen die Kommunen einen Anteil von 19% über die Elternbeiträge sicherstellen – ein Wert, der bei den bisher landesweit gültigen Beitragssätzen in vielen Kommunen jenseits jeglicher Vorstellungskraft lag.

Der vermutlich umstrittenste Punkt wird allerdings die Tatsache sein, dass die Zuschüsse des Landes zu den Kosten einer Tageseinrichtung nach dem neuen Gesetz nicht mehr gruppen- sondern kindbezogen ermittelt werden. Das bedeutet, dass die Höhe des Zuschusses durch das Land davon abhängen wird, wie viele Kinder wie lange die KiTa besucht haben. Waren in der einen Woche viele Kinder lange anwesend gibt es mehr Geld, waren in der nächsten Woche wenige Kinder nur kurz anwesend gibt es entsprechend weniger Geld. Das bedeutet, das so genannte „Buchungsverhalten" der Eltern beeinflusst das für eine KiTa zur Verfügung stehende Geld. Abgesehen von den unverhältnismäßig hohen Aufwendungen für die Ermittlung der stundengenau abzurechnenden Elternbeiträge ist mit den möglichen Einnahmeschwankungen weder eine kontinuierliche Personalpolitik noch eine sinnvolle pädagogische Arbeit realisierbar. Neben dem Buchungsverhalten der Eltern wird auch das Alter der Kinder, der sprachliche Förderbedarf der Kinder, eine Behinderung eines Kindes so wie die Frage, ob es sich bei der jeweiligen KiTa um ein Familienzentrum handelt oder nicht, die Höhe der Landeszuschüsse beeinflussen.

So langsam wird deutlicher, was sich die Landesregierung von NRW unter „kinderfreundlich" vorstellt: Kinder, Jugendliche und ihre Eltern werden in jeder nur denkbaren Form mit Mittelkürzungen konfrontiert und mehr denn je zur Kasse gebeten. Wenn so wirklich die kinderfreundliche Zukunft in NRW aussieht, dann möchte ich ehrlich nicht wissen, wie es in einem weniger kinderfreundlichen Land zugeht!

06/2006

DuFehlst

 

 

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