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Hartz & Co.
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Hartz IV - Monopoli

Wie Bund und das Land NRW bei Arbeitslosen sparen

von Thomas Klaas

Manch einer erinnert sich vielleicht noch an Klaus Lage, jenen bärtigen Musiker, der in einem seiner bekanntesten Lieder genau das beschrieben hat, was heute für mehr als 4,3 Millionen Menschen erschreckende Realität ist, nämlich ohne Arbeit zu sein. „... Dein ganzes Leben für'n Betrieb mitgedacht. Deinen Job macht jetzt ein Stück Silicon - wen juckt das schon?“ heißt es da. Und wenige Noten später geht es weiter mit der ernüchternden Feststellung „…Wir sind nur Randfiguren in einem schlechten Spiel...“  Genau so und nicht anders fühlt sich heute – mehr als 20 Jahre nachdem das Lied „Monopoli“ veröffentlich wurde – manch einer derer, die sich in der gleichen Situation befinden und feststellen muss übrig und nicht mehr als eine unwichtige Figur in einem Spiel zu sein, dessen Regeln von anderen gemacht und vor allem ständig geändert werden.

So auch heute. Das schlechte Spiel heißt Hartz-IV und nicht mehr Monopoli und die Regeln machen die Politiker dieses Landes. Und wenn festgestellt   wird,     dass     die
Regeln nicht mehr passen und dass noch immer viel zu viel Geld bei den Arbeit suchenden Menschen landet, dann werden sie einfach geändert. In 2006 wurden die Regeln bereits zum zweiten Male „korrigiert“ – zunächst im Frühjahr und zuletzt im Sommer dieses Jahres. Die ursprünglich als "Optimierungsgesetz" vorgesehenen Korrekturen der Hartz-IV-Reform sind bereits seit 1. August in Kraft, schließlich erhofft sich die schwarz-rote Koalition so, in diesem Jahr noch rund 500 Millionen Euro an Einsparungen für Bund und Kommunen. Und folglich galt es, keine Zeit zu verlieren. Für die Jahre 2007 und 2008 ist eine Entlastung der öffentlichen Haushalte von jeweils 1,48 Milliarden Euro und für das Jahr 2009 von 1,38 Milliarden Euro eingeplant.

  • Die Träger der SGB II-Leistungen sollen jedem, der ohne vorherigen Leistungsbezug einen Erstantrag auf Arbeitslosengeld II stellt, unverzüglich eine Eingliederungsleistung anbieten. Dies ist entsprechend bereits für Antragsteller bis zum 25. Lebensjahr im Gesetz verankert. In den Datenabgleich sollen auch ausländische Träger einbezogen werden, sodass mit Informationen über ausländische Zinserträge bisher verschwiegenen Einkommens und Vermögensquellen aufgedeckt werden. Auch Daten der Meldeämter und des Kfz-Bundesamtes werden überprüft.
     
  • Die Arbeitsgemeinschaften müssen einen Außendienst einrichten. Dieser soll vor allem dazu dienen, Missbrauchsfälle aufzudecken. Der Gesetzgeber geht davon aus, "dass jede Arbeitsgemeinschaft etwa 200 Missbrauchsfälle im Jahr aufdeckt". Es werden verstärkt Außendienst- und Telefonkontrollen durchgeführt.
     
  • Lehnt der Antragsteller eine angebotene Arbeit oder Eingliederungsmaßnahme ab, so wird das Arbeitslosengeld wie bisher für drei Monate um 30 Prozent gesenkt. Bei wiederholter Pflichtverletzung innerhalb eines Jahres kommt eine Kürzung um weitere 30 Prozent hinzu. Bei jeder weiteren wiederholten Pflichtverletzung nach Abs. 1 wird das Arbeitslosengeld II um 100 Prozent gemindert. Eine wiederholte Pflichtverletzung liegt nicht vor, wenn der Beginn des vorangegangenen Sanktionszeitraums länger als ein Jahr zurückliegt. Der Träger kann die Minderung auf 60 Prozent begrenzen, wenn der Hilfebedürftige sich zur Erfüllung seiner Pflichten nachträglich bereit erklärt. Sonderregelung für Antragsteller unter 25 Jahren: Diesem Personenkreis werden schon bei der ersten Pflichtverletzung die Regelleistungen sechs Wochen lang völlig gestrichen und durch Sachleistungen ersetzt.
     
  • Dem Problem der eheähnlichen und lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaften soll damit begegnet werden, dass nunmehr die Betroffenen selbst die Vermutung, dass zusammenlebende Personen in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben, widerlegen müssen (Beweislastumkehr). Nunmehr sollen auch gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften, die nicht eingetragene Lebenspartnerschaften sind, bei der Einkommens- und Vermögensanrechnung als Bedarfsgemeinschaft gewertet werden.
     
  • Der Freibetrag für Schonvermögen, das zur Altersvorsorge eingesetzt wird, steigt von 200 auf 250 Euro je Lebensjahr. Im Gegenzug wird der Freibetrag für andere Vermögensarten von 200 auf 150 Euro je Lebensjahr gesenkt.
     
  • Wer in stationären Einrichtungen untergebracht ist, kann zukünftig keine Leistungen nach dem SGB II beziehen. Ausgenommen sind nur Personen, die weniger als sechs Monate in einem Krankenhaus oder einer Reha-Einrichtung verbringen sowie Personen in stationären Einrichtungen, die mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind.
     
  • Empfänger von BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld erhalten einen Zuschuss zu den Unterkunftskosten, wenn sie diese nicht aus eigener Kraft decken können.
     
  • Familien, die Anspruch auf Kinderzuschlag haben, können stattdessen künftig auch den befristeten Zuschlag in Anspruch nehmen.
     
  • Die Baby-Erstausstattung (Kleidung und Kinderwagen) wird als einmalige Leistung aus der Regelleistung finanziert.
     
  • Bei Umzügen hat der bisherige kommunale Träger die Kosten zu übernehmen. Für Frauen in Frauenhäusern trägt der bisherige Träger die Kosten. Für Obdachlose ist der Träger zuständig, in dessen Bereich sich der Antragssteller tatsächlich aufhält.
     
  • Unterhaltsforderungen gehen kraft Gesetzes auf das Jugendamt über.
     
  • Bestehen Zweifel an der Erwerbsfähigkeit eines Arbeitslosengeld II-Empfängers, werden die Krankenkassen in das Einigungsstellenverfahren einbezogen.

Kaum ist die zweite Änderungswelle angelaufen, wird schon lautstark über weitere Anpassungen noch im Spätherbst dieses Jahres nachgedacht. Als "richtig" aber "nicht ausreichend" bezeichnete der baden-württembergische Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) die Regelungen. Es gäbe weiteren Klärungsbedarf. Notwendig seien Gespräche über weitere Arbeitsanreize für Langzeitarbeitslose, eine Senkung der Unterkunftskosten und über einen Unterhaltsrückgriff von Eltern zu Kindern. Immerhin scheint Oettinger erkannt zu haben, dass Repressalien den Hartz-IV Empfängern gegenüber das eigentliche Problem nicht lösen können: Nach jahrelangem Versagen der Politik ist es noch immer nicht gelungen endlich die fehlenden Arbeitsplätze zu schaffen. Auch Hessens Landesregierung (ebenfalls CDU)  sieht das Gesetz als "nicht ausreichend" an. Es bleibe hinter dem zurück, was heute nötig und auch schon möglich wäre, sagte der CDU Politiker und forderte: "Das Gesetz darf kein Schlusspunkt sein!"

Auch Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) meldet sich wie zu erwarten zu Wort: In der Grundsicherung für Arbeitslose dürften sich die Menschen nicht einrichten. Sie müssten sich auf den Arbeitsmarkt orientieren, sagte der Vizekanzler. Und als wäre die versteckte Unterstellung, manch einer sähe wegen der üppigen Leistungen der Grundsicherung gar keinen Grund nach Arbeit zu suchen nicht schon genug stellt Müntefering zu allem Überfluss fest: "Eigentlich ist das (die guten Zahlen des Arbeitsmarktes) fast ein Grund zu feiern". Wer jedoch in mehr als 4,3 Millionen nach Arbeit suchenden Menschen einen Grund zu feiern sieht bewegt sich fernab jeglicher Realität.

Und  als wäre das alles  noch nicht genug haben Rüttgers, Sommer & Co. (diesmal wieder CDU) noch eins oben drauf gelegt:  Bisher bekamen von den Hartz-IV-Empfängern nur diejenigen die Schulbücher ersetzt, die früher von der Sozialhilfe lebten, und nicht die, die langzeitarbeitslos waren und Arbeitslosenhilfe bezogen. Die neue Landesregierung hatte vor der mittlerweile gewonnenen Landtagswahl versprochen, diese Ungleichbehandlung zu beseitigen: Alle Hartz-IV-Empfänger sollten Geld für Schulbücher bekommen. Nach Regierungsantritt merkte man aber, dass das zu teuer wird. Denn den Kommunen darf man per Gesetz keine neuen Ausgaben vorschreiben, das Land selbst hätte die Kosten tragen müssen. Also änderte man das Schulgesetz in die andere Richtung. Weder der ehemalige Sozialhilfeempfänger, noch der Langzeitarbeitslose haben nun das Recht, Ausgaben für Schulbücher erstattet zu bekommen. Für beide Personengruppen gilt nun: Die jeweilige Kommune kann, sie muss nicht einspringen. Und sie kann nur dann, wenn sie nicht unter der so genannten Haushaltssicherung steht. In diesem Falle müssen Städte und Gemeinden komplett auf freiwillige Leistungen verzichten.

Wer sich jedoch daran erinnert, wie viele der Kommunen permanent unter Geldknappheit leiden und schon seit Jahren auf der verzweifelten Suche nach Kürzungs- und Streichungsmöglichkeiten sind, der kommt ziemlich rasch zu der Erkenntnis, dass für die allermeisten Städte und Gemeinden schlichtweg nicht die Möglichkeit besteht, die den Bürgern versprochenen finanziellen Mittel auch zukommen zu lassen. Seit August entscheidet also der Wohnort darüber, ob die ohnehin teuere Schule mit Ausflügen, Busfahrten, Heften und Sportkleidung etc. noch teuerer wird. Wuppertal z. B. plant, die ca. 80.000 Euro für Schulbücher im Etat zu belassen, wohingegen Mönchengladbach sich anders entschieden hat: für die Bücher z. B. eines Gesamtschülers müssen Wuppertaler Hartz-IV-Empfänger in diesem Jahr von dem ohnehin knapp bemessenem Geld 90,95 Euro für Schulbücher aufbringen.

Die Landesregierung hat es sich auch in dieser Frage mal wieder einfach gemacht: die Verantwortung wird kurzerhand abgewälzt und schon ist man alle Sorgen los – und wieder ist ein Wahlversprechen gebrochen!

Alles in Allem werden die Zeiten für Arbeitslose in Deutschland nicht einfacher. Die aktuellen “Korrekturen“, die Kommentare unserer Politiker und die Feststellungen, dass das bereits Umgesetzte noch lange nicht ausreiche ,lassen nichts Gutes ahnen und viele Betroffene empfinden nichts weiter als Wut aber auch Ohnmacht. Doch es lohnt sich, das Lied von Klaus Lage bis zum Ende zu hören, es endet nämlich mit den Worten „Mensch Mann, pack doch nicht ein, denn du bist nicht ganz allein. Auch wenn's dir dreckig geht, es ist noch nicht zu spät.“  Wenn das keine Aufforderung ist.

09/2006

 

Aktuelles

 

Das sollten Sie wissen:

 

 

 

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Das Westfalen Blatt berichtet:
Zwei Artikel zum Unterhaltsvorschuss in der Ausgabe vom 10. März 2010

 

 

 

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Kindesunterhalt steigt in 2010 – aber nicht kostendeckend.

 

 

 

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Volles Programm beim VAMV zum Jahresbeginn 2010.

 

 

 

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Termine für 2010:
Stammtisch im “Wirtschaftswunder” in Bünde
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VAMV fordert die Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Produkte und Dienstleistungen für Kinder auf 7 Prozent

 

 

 

 

14tägiges Treffen jeweils Samstags von 15 bis 17.30 Uhr - jetzt in Bünde.

 

 

 

 

Doppelter Abiturjahrgang NRW: Auswirkungen auf Familien - Forderungen an die Landesregierung.

 

 

 

 

Der VAMV fordert:
Belange der Kindern sensibel berücksichtigen.

 

 

 

 

Bundesfamilienministerin äußert sich wider besseren Wissens.

 

 

 

 

Bundesverfassungsgericht entlässt Väter aus der Elternpflicht

 

 

 

 

Seit Januar 2008 erstmalig bundesweit einheitliche Beträge für Kindesunterhalt.

 

 

 

Windel 10

 

 

 

 

VAMV fordert die geringe Mehrwertsteuer auf Produkte für Kinder.

 

 

 

 

Ev. Kindergarten Siemshof und VAMV arbeiten eng zusammen.