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kompakt: Gabi*, du hast trotz deiner Scheidung im Dezember 1999 (also nach der Reform des Kindschaftsrechts 1998) die alleinige elterliche Sorge für deine Tochter zugesprochen bekommen. Wie kam es dazu?
Gabi: Ich hatte mit meiner Anwältin während der Vorbereitung zum Scheidungstermin über die Frage der Sorge für unsere Tochter Anna* gesprochen. Unsere Strategie war, die alleinige Sorge zu beantragen, da sich in der Phase der Trennung herausgestellt hatte, dass mein Mann wenig Interesse an Anna zeigte und in dieser Zeit auch selten versucht hat, Kontakt zu ihr aufzunehmen. Während des Scheidungstermins vorm Familiengericht hat der Richter anfangs versucht, mich davon zu überzeugen, dass die gemeinsame elterliche Sorge für Anna ausgesprochen wichtig sei. Meine Anwältin und ich haben dem Richter dann ganz schnell klar gemacht, dass wir komplett anderer Meinung sind und dass mein Mann während der letzen Monate schon kaum Interesse für unser Kind gezeigt hat. Wie sollte es da erst werden, wenn noch mehr Zeit verstreicht?
kompakt: Und es ist euch offensichtlich gelungen, den Richter aber auch deinen Mann davon zu überzeugen, dass die alleinige Sorge, die du für dich beantragt hast, genau das Richtige für Anna sein würde.
Gabi: Ja, das ging wider Erwarten sehr schnell. Sowohl der Richter als auch mein Mann haben sich unserem Antrag nicht verschlossen. Für mich war das Verhalten meines Mannes auch nur konsequent: wer sich in der Trennungsphase nicht um sein Kind kümmert, der – so war meine Vermutung – würde auch bei der Frage der Sorgevereinbarung keinen großen Wert darauf legen, beteiligt zu sein.
kompakt: Nun sind seit euerer Scheidung fast vier Jahre vergangen – bereust du deinen damaligen Wunsch, die alleinige Sorge für Anna zugesprochen zu bekommen?
Gabi: Nein! Bereuen tue ich das auf keinen Fall. Ich sehe, dass es Anna damit gut geht und das ist das Wichtigste. Anna hat nach wie vor Kontakt zu ihrem Vater – zwar selten, aber regelmäßig, nämlich jeden zweiten Sonntag. Ich selbst genieße es, für Anna wichtige Fragen nicht mit meinem Ex-Mann besprechen zu müssen, sondern die Antworten darauf selber finden zu können. Anna ist mit 9 Jahren mittlerweile in einem Alter, in dem Sie schon selbst sehr viele Impulse geben kann und in vielen Dingen ihre eigenen Ansichten hat und konsequent vertritt. Ich glaube, es wäre nur hinderlich, dies mit einem Menschen diskutieren zu müssen, der Anna nur alle zwei Wochen einen Tag lang sieht und der demnach nur sehr oberflächlich über Annas Neigungen, Fähigkeiten und Eigenschaften informiert ist.
kompakt: Und wie sieht die finanzielle Seite der Medaille aus?
Gabi: Natürlich lebe ich nicht im Überfluss, aber zumindest hat mein Mann von Anfang an den im Zuge der Scheidung festgelegten Unterhaltsbetrag für Anna und mich regelmäßig gezahlt. Auch unter diesem Aspekt gibt es nichts zu bereuen. Es war also nicht etwa so, dass mein Mann mich durch Unterhaltskürzung für die mir zugesprochene alleinige Sorge hätte strafen wollen. Ich denke, dass auch er erkannt hat, dass wir beide jetzt die Familie bilden, die wichtige Entscheidungen auch ohne Einflussnahme von Außen treffen kann.
kompakt: Gabi, ich danke dir für das Gespräch.
Das Interview führte Thomas Klaas *) die Namen wurde von der Redaktion verändert.
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(09/2003)
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