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In rund 15 Minuten kann mit dem Brett- und Diskutierspiel KALKULARE erfahren werden, wie sich die monatlichen Kosten eines Kindes zusammen setzen und welchen Stellenwert Kindesunterhalt in Einelternfamilien hat.
Der Regionalverband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) hat dieses Spiel in den vergangenen Wochen entwickelt und hergestellt. Der Beweggrund, KALKULARE herauszubringen, ist die schlechte finanzielle Situation von Kindern in Einelternfamilien: rund zwei Drittel aller Kinder in Einelternfamilien bekommt keinen oder nur unregelmäßig Kindesunterhalt vom Bar-Unterhaltsverpflichteten. "Aus unserer Praxis wissen wir, dass Unterhaltshinterziehung sehr facettenreich sein kann", so Elmar Boenig vom VAMV-Regionalverband. Unterhaltsflucht wird immer noch als Kavaliersdelikt betrachtet und diese Spezies erfährt leider nicht die Härte des Gesetzes.
Für einen Teil der Kinder in Einelternfamilien, die keinen Kindesunterhalt bekommen, besteht zur Zeit noch die Möglichkeit, Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt zu beantragen.
Ob diese Möglichkeit auch nach der Bundestagswahl weiterhin besteht, ist sehr ungewiss: Das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) ist ein Bundesgesetz. Die Vorschussleistungen teilen sich Bund, Länder und Kommunen. Nachdem das Land NRW seit 2002 nur 13,3 Prozent der UVG-Gesamtkosten trägt und die Kommunen den Löwenanteil von 53,3 Prozent tragen, werden Forderungen laut, das UVG ganz abzuschaffen. Den Anfang machte bereits der Deutsche Städte- und Gemeindebund. Die Landesjugendämter Rheinland und Westfalen fordern ebenfalls, das UVG zu streichen, weil die Vorschussleistungen für alle Beteiligten zu teuer werden; insgesamt betragen die UVG-Kosten in NRW rund 192 Millionen Euro, die Kommunen tragen davon rund 102 Millionen Euro. Das örtliche Jugendamt ist verpflichtet, sich diese Vorschussleistungen vom Unterhaltsverpflichteten zurückzuholen. Im Jahr 2001 gelang dieses aber nur zu 21,36 Prozent im gesamten Bundesgebiet. "Unterhaltshinterzieher finden offensichtlich immer noch Schlupflöcher, ihrer Pflicht nicht nachkommen zu müssen," moniert Boenig weiter.
"Das Unterhaltsvorschussgesetz taucht bei den großen Parteien im Wahlprogramm nicht auf", bemängelt Boenig. Daher ist zu befürchten, dass dieses Gesetz bald der Vergangenheit angehören soll. Ein direktes "Ja" zum Unterhaltsvorschussgesetz konnte der VAMV am vergangenen Samstag von Wolfgang Spanier (MdB) erhalten: "Das UVG muss erhalten bleiben!"
Die hohen UVG-Kosten und die miese Rückholbarkeit der Vorschussleistungen vom Unterhaltspflichtigen ist aber nicht nur konjunkturgegeben, sondern auch vom Gesetzesgeber selbst verursacht.
Der VAMV-Regionalverband fordert daher den Erhalt des Unterhaltsvorschussgesetzes - allerdings müssen Gesetzesänderungen geschaffen werden, um den Unterhaltspflichtigen auf den Zahn zu fühlen, beispielsweise durch die Abschaffung des Selbstbehalts, damit die Rückholquote kräftig gesteigert wird. "Es ist nicht einsehbar, warum den Unterhaltsverpflichteten ein Selbstbehalt von rund 1.000 € eingeräumt wird. Eltern haben die Pflicht, den letzten Cent mit ihrem Kind zu teilen." mahnt Boenig.
KALKULARE kann als Brettspiel beim VAMV (Email: info@vamv-badoeynhausen.de ) für 8,00 € zuzüglich Portokosten bezogen werden.
VAMV-Mitglieder bekommen es zum Vorzugspreis von 5,00 €.
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(09/2002)
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