MitgliedschaftBeratungTerminkalenderSpenden

Dies & das
Tipps für Alleinerziehende
Infos des VAMV in den Kreisen Minden-Lübbecke und Herford

bullet01

120 Tage KiBiZ

Bilanz der ersten vier Monate des Kinderbildungsgesetzes

Thomas Klaas

Die Meinungen zum vier Monate alten Kinderbildungsgesetz (KiBiz) - dem Nachfolger des seit 1992 geltenden Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder -  könnten unterschiedlicher nicht sein. Sehen die Befürworter von KiBiz in diesem Gesetz in erster Linie die Basis für die Verbesserung der Betreuung und den Ausbau von früher Förderung sowie einen Jobmotor für Erzieherinnen und Erzieher, sehen sich seine Gegner in ihren Sorgen und Ängsten bestätigt. Wie sind also die praktischen Erfahrungen, die Eltern, Träger und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem neuen Gesetz machen konnten?

Gebühren
KiBiz-Kritiker warnten bis zuletzt, dass eine teilweise drastische Erhöhung der Gebühren zu erwarten sei und dass sich - abhängig von der Finanzkraft der jeweiligen Kommunen – immense Beitragsunterschiede ergeben können. So hat zum Beispiel der Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises beschlossen, die Kosten vor allem dort zu erhöhen, wo sie entstehen, nämlich bei der Betreuung der Unter-Dreijährigen. Demzufolge zahlen Eltern in 8 Gemeinden 1.085,26 €  (Höchstsatz bei 45 Stunden Kinderbetreuung in der Woche für ein Kinder das jünger ist als ein Jahr). Vor KiBiz betrugen die Gebühren noch 344,20 €. Zum Vergleich das Beispiel Köln: Hier liegt der höchste Elternbeitragssatz für unter dreijährige Kinder bei 45 Stunden Betreuung bei 341,07 Euro im Monat -  und das nach Einführung des umstrittenen Gesetzes.

Wir erinnern uns: Bis 2006 wurden in ganz NRW einheitliche Elternbeiträge erhoben. Doch seit die Landesregierung den Beitragsdefizitausgleich gestrichen und die Elternbeiträge kommunalisiert hat, können die Kommunen ihre Beitragssätze selbst festlegen. Die einen profilieren sich seither als besonders kinderfreundliche Städte, andere können sich das nicht leisten und fordern hohe Gebühren ein.

Flexibilität
Als KiBiz startete, wurde damit geworben, dass die Eltern mehr Wahlfreiheit haben – und entscheiden können, ob ihre Sprösslinge 25, 35 oder 45 Stunden in den Kindergarten gehen. Aber jetzt scheinen die Anmeldungen landesweit nicht den tatsächlich genutzten Zeiten zu entsprechen. Weil die 35-Stunden-Woche beispielsweise oft nur geringfügig teurer ist als die 25-Stunden-Woche, haben manche Eltern vorsichtshalber die höhere Stundenzahl gebucht, ohne sie jedoch dauerhaft zu nutzen.

Das soll sich ändern: Das Land Nordrhein-Westfalen kündigte für November eine Abfrage der tatsächlich genutzten Zeiten an – und die Kindergärten sollen jetzt Monat für Monat bei jedem Kind jeden Tag protokollieren, wann es tatsächlich in der Einrichtung ist. Kommt es zukünftig zu einer spitzen Abrechnung der Anwesenheitszeiten jedes Kindes, kommt auf die Einrichtungen ein enormer Verwaltungsaufwand hinzu, der die ohnehin angespannte Personalsituation zusätzlich belasten wird.

Personal und Qualität
Die Macher des KiBiz sind mit einem klaren Ziel angetreten: Eine vernünftige und bessere Betreuung von Kindern. Vor allem die unter Drei-Jährigen sollten dank des neuen Gesetzes bessere Betreuungsmöglichkeiten erhalten. Die ehrgeizigen Pläne sind gleichzeitig mit einem neuen Finanzierungsmodell für die Einrichtungen verknüpft. Seit August 2008 zahlt das Land pro Kind eine Pauschale, in die alle Anteile für Personal- und Sachkosten einbezogen sind – und jene Pauschalen scheinen die Wurzel allen Übels zu sein: Viele Träger klagen, dass die Pauschalen von zu niedrigen Durchschnittskosten ausgingen. So hat die zu knapp bemessene Pauschale für eine der Tageseinrichtungen in Siegburg inzwischen ganz reale Folgen: Seit August sind vier Stellen weggefallen. Inzwischen springt die Leiterin immer öfter selbst ein und muss vermehrt auf Schulpraktikanten setzen. Diejenigen, die durch qualifiziertes und auch älteres Personal einen hohen Standard garantieren, können ihre bisherigen Leistungen nicht mehr finanzieren.

Darüber hinaus, geht der Trend hin zu immer mehr befristeten Arbeitsverhältnissen. Grund hierfür sei die Unsicherheit vieler Träger im Umgang mit den neu eingeführten Stundenkontingenten.

Die Buchung der Betreuungsdauer (25, 35 oder 45 Stunden) gilt für ein Jahr und bestimmt somit die Personalplanung für den gleichen Zeitraum. Langfristige Planung, so lautet es allerorten, sei so nicht mehr möglich.

Ausblick
Das Land NRW will im Kindergartenjahr 2009/10 für die Betreuung von Jungen und Mädchen unter drei Jahren nur die niedrigste Stundenzahl finanzieren, so jedenfalls sieht es der Haushaltsplan-Entwurf für das kommende Jahr vor. Doch das ist völlig am Bedarf vorbei geplant, sagen Kritiker.  Die ersten Auswertungen seit Einführung von KiBiz zeigen für die Tageseinrichtungen in Münster, dass Eltern auch für Kinder unter drei Jahren die Betreuung über 45 (73 Prozent) beziehungsweise 35 Stunden (26 Prozent) pro Woche vorziehen. Lediglich 0,8 Prozent haben in Münster einen Betreuungsplatz für 25 Stunden gebucht.

Wir können also gespannt sein, wohin die Reise in Sachen KiBiz gehen wird. Eines ist jedoch sicher: In den Augen der Kritiker haben sich viele der Befürchtungen bewahrheitet!

12/2008

DuFehlst

 

 

Aktuelles

 

Das sollten Sie wissen:

 

 

 

Pin

Das Westfalen Blatt berichtet:
Zwei Artikel zum Unterhaltsvorschuss in der Ausgabe vom 10. März 2010

 

 

 

Pin

Kindesunterhalt steigt in 2010 – aber nicht kostendeckend.

 

 

 

Pin

Volles Programm beim VAMV zum Jahresbeginn 2010.

 

 

 

Pin

Termine für 2010:
Stammtisch im “Wirtschaftswunder” in Bünde
.

 

 

 

 

VAMV fordert die Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Produkte und Dienstleistungen für Kinder auf 7 Prozent

 

 

 

 

14tägiges Treffen jeweils Samstags von 15 bis 17.30 Uhr - jetzt in Bünde.

 

 

 

 

Doppelter Abiturjahrgang NRW: Auswirkungen auf Familien - Forderungen an die Landesregierung.

 

 

 

 

Der VAMV fordert:
Belange der Kindern sensibel berücksichtigen.

 

 

 

 

Bundesfamilienministerin äußert sich wider besseren Wissens.

 

 

 

 

Bundesverfassungsgericht entlässt Väter aus der Elternpflicht

 

 

 

 

Seit Januar 2008 erstmalig bundesweit einheitliche Beträge für Kindesunterhalt.

 

 

 

Windel 10

 

 

 

 

VAMV fordert die geringe Mehrwertsteuer auf Produkte für Kinder.

 

 

 

 

Ev. Kindergarten Siemshof und VAMV arbeiten eng zusammen.