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Familien steht ab 2007 eine Kindergeldkürzung ins Haus, denn die Große Koalition aus CDU und SPD will den Bezug des Kindergeldes nur noch bis zum 25. Lebensjahr (bisher bis zum 27. Lebensjahr) gewähren. Gleichzeitig werden Einelternfamilien zusätzlich noch bestraft: Alleinerziehende werden mit der Absenkung der Bezugsdauer für das Kindergeld direkt in die Steuerklasse I fallen, da die günstigere Steuerklasse II an die Bezugsdauer für das Kindergeld gekoppelt ist.
Die Absenkung der Altersgrenze für den Bezug von Kindergeld lehnt der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) vehement ab. Kindergeld ist eine zentrale, in seiner Zielsetzung die wirksamste familienpolitische Leistung. Und Kindergeld ist die vom Verfassungsgericht vorgegebene Zurückerstattung zu viel gezahlter Steuern. In seiner Höhe hat das Kindergeld noch nicht einmal, so wie es vom Verfassungsgericht gefordert aber politisch nicht umgesetzt wird, eine maximale Entlastungswirkung des Freibetrags.
„Die Kürzung der Bezugsdauer des Kindergeldes ist ein völlig falsches Signal und in ihrer Wirkung sozial ungerecht" formuliert der VAMV zu Beginn seiner Stellungnahme und fordert die Bundesregierung auf, die Altersgrenze beim Kindergeldbezug nicht nach unten zu schrauben.
Die ausführliche Stellungnahme des VAMV Bundesverbandes zum Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2007 im PDF-Format finden Sie hier.
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(06/2006)
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