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NRW nach der Landtagswahl

Schulpolitischer Amoklauf der Landesregierung

von Thomas Klaas

Nordrhein-Westfalens neue Schulministerin, Barbara Sommer, will es wissen. Mit dem geplanten neuen Schulgesetz, dessen Eckpunkte im Dezember letzten Jahres vom Kabinett verabschiedet wurden, wird nach Inkrafttreten vieles anders aber wenig besser sein.

So wird der Elternwille zukünftig weitaus unwichtiger, wenn es darum geht, welche weiterführende Schule das eigene Kind nach Ende der Grundschulzeit besuchen soll. So sollen Kinder gegen die pädagogischen Bedenken der Grundschullehrer in NRW nicht mehr auf eine bestimmte Form der weiterführenden Schule geschickt werden können. In einem Eckpunkte-Papier des Schulministeriums wurde dies wie folgt formuliert: „… wenn nach einer pädagogischen Prognose die fehlende Eignung des Kindes für die gewünschte Schulform offenkundig …" sei, dürfe der Elternwille „… nicht maßgeblich …" sein. Ein Abweichen von der im Halbjahreszeugnis der Klasse vier ausgesprochenen Schulempfehlung ist in NRW dann nur noch möglich, wenn während eines dreitägigen Prognoseunterrichts eine entsprechende Eignung doch feststellt wird. Vor dem Hintergrund der Erkenntnisse, wie verlässlich eine Prognose für neunjährige bzw. achtjährige Kinder überhaupt abgegeben werden kann ist der absolutistische Anspruch der Landesregierung gepaart mit der Entmündigung der Eltern schon mehr als bemerkenswert.

Mit dem neuen Schulgesetz wird indirekt ein weiteres Eigenschaft der Nordrhein-Westfälischen Schullandschaft auf dem Reform-Altar geopfert: die Durchlässigkeit des Schulwesens. Durch die Abschottung der Schulform „Gymnasium" – nur hier soll es möglich sein, nach 12 Jahren zur Hochschulreife, dem Abitur, zu gelangen – ist ein problemloser Wechsel zwischen den weiterführenden Schulen nicht mehr möglich und erheblich erschwert.

Darüber hinaus regelt das Gesetzesvorhaben die Abschaffung der Schulbezirke für öffentliche Grund- und Berufsschulen. Kinder haben demnach zwar weiterhin einen gesetzlichen Anspruch auf den Besuch der wohnortnächsten Schule – die Eltern müssen von diesem Recht allerdings keinen Gebrauch machen und können die Grundschule frei wählen. Wer es sich also leisten kann, sein Kind Morgen für Morgen in eine Kilometerweit entfernte Schule zu fahren, der wird dies auch tun – und damit gleichzeitig dazu beitragen, dass das Kind den eigenen Schulweg nicht mehr mit ins Herz geschlossenen Kindern aus der Nachbarschaft zurücklegen kann, dass ein Verabreden auf dem Schulhof nicht mehr so einfach möglich sein wird wie zu unserer Schulzeit und dass es unweigerlich dazu kommen wird, dass es „gute Grundschulen" und solche für soziale Randgruppen geben wird, analog den Bevölkerungsstrukturen in den jeweiligen Gemeinden und Stadtteilen.

Auch die in 2003 ins Leben gerufene offene Ganztagsgrundschule, die inzwischen landesweit mehr als 71.000 Plätze zur Verfügung stellt bleibt vom Reformeifer der neuen Schulministerin nicht verschont. Das Schulministerium plant, in einem neuen Erlass Kommunen und Verbände über einschneidende Änderungen bei der offenen Ganztaggrundschule zu informieren. Demnach können die Elternbeiträge um bis zu 50 Prozent angehoben werden. Lag der Elternbeitrag bisher bei maximal 100 € pro Monat pro Platz, so kann er in Zukunft bis auf 150 € pro Monat steigen - das wären 1800 € im Jahr, die Eltern für die Nachmittagsbetreuung eines Kindes aufbringen müssen – ein Betrag, den längst nicht jede Familie aufbringen kann.

Darüber hinaus plant die Landesregierung eine neue Finanzierung der offenen Ganztagsgrundschule. So sollen Lehrerstellenanteile schrittweise angehoben werden und gleichzeitig der Einsatz von Fachkräften anderer Professionen in gleichem Maße zurückgefahren werden. Dies bedeutet, dass die Träger der Jugendhilfe künftig einer Kürzung um der Finanzzuweisungen von ca. 7,3 Millionen € im Jahr entgegen sehen müssen und dass somit die Jugendhilfe Schritt für Schritt aus der offenen Ganztagsbetreuung heraus gedrängt werden wird.

Sowohl Schulgesetz als auch der Erlass zur offenen Ganztagsgrundschule liegen derzeit noch nicht in einer endgültigen Fassung vor. Bleibt zu hoffen, dass nicht alle Vorhaben der Schulministerin auch in die Realität umgesetzt werden und dass das Ändern und Reformieren aus Prinzip bald ein Ende hat.

01/2006

DuFehlst

 

 

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