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Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) begrüßt die Einsicht des Kanzlers, dass Alleinerziehende haushaltsbedingte Mehrbelastungen haben. "Als Erfolg unser Kampagne ‚Ich bin kein Single!' verbuchen wir, dass die Bundesregierung endlich das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in unserem Sinne auslegt."
Die Verfassungsrichter/innen hatten mit ihrem Urteil 1998 nämlich nicht eine steuerliche Ungerechtigkeit zwischen Alleinerziehenden und Ehepaaren aufgedeckt, sondern zwischen Eltern, die ohne Trauschein zusammen leben und Ehepaaren. Trotzdem entschied die Bundesregierung sich damals für die Abschaffung der Steuerklasse II und löste dadurch riesige Proteste der Alleinerziehenden aus.
"Trotzdem sehen wir einen großen Wermutstropfen in der angekündigten Lösung. Dieser liegt in der Höhe des neuen Freibetrages. Der Haushaltsfreibetrag betrug bis Ende 2001 jährlich 2.871 € und nun soll Alleinerziehenden eine Kürzung von 55 % zugemutet werden."
Beispiel: Der Haushaltsfreibetrag brachte einer Alleinerziehenden mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 1.600 € (netto 1.150 €) monatlich 50 € in die Haushaltskasse. Im nächsten Jahr werden es nur noch 22,50 € sein. Für jemanden, der jeden Euro umdrehen muss, immer noch eine riesige Kürzung.
Der VAMV fordert also weiterhin einen Freibetrag, der sich auf der Höhe des Grundfreibetrages für Ehepaare bewegt.
Unterstützen Sie unseren Kampf um Steuergerechtigkeit und werden Sie Mitglied im VAMV!
(09/2003)
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