|
Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde der 97 Alleinerziehenden gegen die Abschaffung der Steuerklasse II aus formalen Gründen nicht angenommen. Sie wurden heute auf den Weg durch die Finanzgerichte verwiesen.
Die rechtlich mögliche Ausnahme, dass es auch vor Erschöpfung des Rechtswegs über eine Ungleichbehandlung entscheiden kann, hat das Bundesverfassungsgericht nicht wahrgenommen.
VAMV-Bundesvorsitzende Edith Schwab, Rechtsanwältin aus Speyer: "Wir bedauern, dass wir nicht schnell zum Erfolg gekommen sind. In der Sachfrage ist nichts entschieden. Wir werden daher eine Musterklage durch die Instanzen führen. Gleichzeitig fordern wir die Bundesregierung jetzt zu politischem Handeln auf. Es ist nicht hinnehmbar, die steuerliche Benachteiligung der Einelternfamilien durch Untätigkeit zu zementieren."
Mit der Abschaffung der Steuerklasse II zahlen Alleinerziehende mit einem Bruttojahreseinkommen von 23.000 € über 865 € mehr Steuern. Bei einem Bruttojahreseinkommen von 30.680 € beträgt die Mehrbelastung 1.018 €. Die rot-grüne Regierung belastet damit die Familien, die am stärksten von Armut betroffen sind – die Einelternfamilien.
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) ruft weiterhin alle Alleinerziehenden auf, gegen ihre Steuerbescheide für die Jahre 2002 - 2005 fortlaufend Einspruch und Klage einzulegen (Mustertexte können beim Verband angefordert werden). Mit Hinweis auf die Musterklage können alle Verfahren ruhen, bis in der Sache von der obersten Instanz entschieden wurde. Um den teuren Weg der Musterklage beschreiten zu können bittet der Verband um Spenden auf das Konto
VAMV BV; Bank für Sozialwirtschaft Köln, Kto.: 7 094 600; BLZ 370 205 00; Stichwort "Musterklage".
Unterstützen Sie unseren Kampf um Steuergerechtigkeit und werden Sie Mitglied im VAMV!
(04/2003)
|