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Der Gesetzgeber verfolgte im Rahmen der Kindschaftsrechtsreform im Jahr 1998 und der damit verbundenen Neugestaltung des Umgangsrechts primär das Ziel, die Perspektive und die Förderung des Kindeswohls in den Mittelpunkt der Gesetzgebung zu stellen. Der Fokus lag bei den Kindern, die ihre sozialen Beziehungen und emotionale Bindungen ungehindert auf- und ausbauen sollen bzw. diese uneingeschränkt weiterentwickeln können.
Dem Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) ist es durch seine Überzeugungsarbeit zu verdanken, das dieses erklärte Ziel der Gesetzgebung auch wörtlich im Gesetzestext aufgenommen wurde. Der Paragraph 1684, Absatz 1 (BGB) lautet: „Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. (…)" Damit ist das Kinderrecht auf Umgang mit beiden Elternteilen - zumindest auf dem Papier - gleichberechtigt neben dem Umgangsrecht der Eltern in das Gesetz aufgenommen worden.
In unserem Beratungsalltag und in unseren Gruppenangeboten ist die Ausgestaltung des Umgangsrechts immer noch ein zentrales Thema, das alleinerziehende Mütter und Väter mit ihren Kindern stark beschäftigt, und es ist zu beklagen, dass auch nach sieben Jahren der Kindschaftsrechtsreform zu viele Väter (oder aber auch umgangsverpflichtete Mütter) aus dem Leben ihrer Kinder verschwinden. Der Gesetzgeber hat zwar den kontaktsuchenden Kindern unterstützende Elemente an die Hand gegeben, die im Kinder– und Jugendhilfegesetz (KJHG) verankert sind: der Paragraph 17 garantiert Eltern Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung und der Paragraph 18 gibt den Kindern einen eigenen Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt und die Beratungsstellen an die Hand. Offensichtlich reicht es aber nicht aus, nur „Unterstützung" anzubieten, sondern es sind wirksame Instrumente notwendig, die die Umgangswünsche der Kinder ausreichend und langfristig fördern. Ebenso fehlen Konzepte, beispielsweise die Trauerbegleitung für Kinder, die trotz des professionellen Engagements der Jugendämter und Beratungsstellen keinen befriedigenden Umgang zum abwesenden Vater / zur abwesenden Mutter herstellen konnten.
Im Jahr 2004 hat der VAMV–Bundesverband eine „Sorgevereinbarung" herausgebracht, die sehr viel von Eltern und Beratungsstellen nachgefragt wurde. Mit dieser Sorgevereinbarung erhalten Eltern die Möglichkeit, Absprachen des täglichen Lebens ihres Kindes, auch in Bezug auf Umgangsregelungen, zu dokumentieren und dadurch mögliches Konfliktpotential aus der Elternbeziehung herauszuhalten.
Jetzt liegt vom VAMV wieder eine Neuerscheinung zum Themengebiet „Umgang" vor: der "Wegweiser für den Umgang nach Trennung und Scheidung"
Sie sehen also, dass das Thema „Umgang" nach wie vor ein Dauerbrenner ist.
Lesen Sie auch folgende Fallbeispiele zum Thema Umgang:
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(09/2005)
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