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Es war alles so schön geplant: Nach endlosen Querelen innerhalb der großen Koalition sollten zum 1. Juli 2007 weitreichende Änderungen im Unterhaltsrecht – u. a. auch für Unterhaltsansprüche aus bereits geschiedenen Ehen - in Kraft treten. Doch das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 23. Mai dieses Jahres dafür gesorgt, dass das so sorgsam auf Koalitionsproporz bedachte Gesetzespaket erneut geschnürt werden muss: Die Karlsruher Richter haben beschieden, dass die bisherige Regelung der Ungleichbehandlung von geschiedenen und unverheirateten, also nichtehelichen Unterhaltsberechtigen verfassungswidrig ist. Bisher haben geschiedene Mütter oder Väter, die sich um den Nachwuchs kümmern, bis zum achten Lebensjahr oder sogar bis zum Ende der Grundschulzeit des Kindes Anspruch auf Unterhalt, ohne selbst arbeiten gehen zu müssen. Bei Unverheirateten entfällt der Anspruch in der Regel nach drei Jahren. Bundesjustizministerium und Bundesgerichtshof haben diesen Unterschied bisher mit Blick auf den Schutz der Ehe für gerechtfertigt gehalten. Und auch im neuen Unterhaltsrecht wollte die große Koalition von CDU/CSU und SPD die Ungleichbehandlung festschreiben.
Nachdem das BVG wieder einmal den Gesetzgeber in die Schranken gewiesen hat, wurde die für den 1. Juli geplante Verabschiedung des neuen Unterhaltsrechts verschoben; die Koalitionspartner haben nun die Aufgabe, die höchstrichterliche Entscheidung umzusetzen. Es ist davon auszugehen, dass die sonstigen gesetzlichen Neuregelungen auch bei einer eventuellen Korrektur des zu beschließenden neuen Unterhaltsrechts Bestand haben werden, ungeachtet dessen, wie die große Koalition mit den Vorgaben der Karlsruher Richter verfährt. Es wird also vermutlich in jedem Falle eine Vielzahl von gravierenden Veränderungen geben.
Im vollständigen Artikel, den Sie in den MitgliederSeiten im Innenteil unseres ”kompakt” finden, gehen wir auf folgende Bereiche ein:
- die neue Rangfolge
- die zukünftige Höhe des neuen Kindesunterhalts
- das Rangverhältnis mehrerer Unterhaltsberechtigter
- die Unterhaltsansprüche bei langjährigen Ehen
Ebenso erklären wir, warum der Staat als Gewinner dieser Reform hervorgeht und warum die Kinder, Ehegatten und aber auch die Unterhaltspflichtigen eher zur Verlierer-Gruppe dieser Reform gehören.
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(06/2007)
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