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Die Unterhaltsrechtsreform

Wie die Bundesregierung ein Sparprogramm als kinderfreundlich feiern lässt

Von Thomas Klaas

Es war alles so schön geplant: Nach endlosen Querelen innerhalb der großen Koalition sollten zum 1. Juli 2007 weitreichende Änderungen im Unterhaltsrecht – u. a. auch für Unterhaltsansprüche aus bereits geschiedenen Ehen - in Kraft treten.  Doch das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 23. Mai dieses Jahres dafür gesorgt, dass das so sorgsam auf Koalitionsproporz bedachte Gesetzespaket erneut geschnürt werden muss: Die Karlsruher Richter haben beschieden, dass die bisherige Regelung der Ungleichbehandlung von geschiedenen und unverheirateten, also nichtehelichen Unterhaltsberechtigen verfassungswidrig ist. Bisher haben geschiedene Mütter oder Väter, die sich um den Nachwuchs kümmern, bis zum achten Lebensjahr oder sogar bis zum Ende der Grundschulzeit des Kindes Anspruch auf Unterhalt, ohne selbst arbeiten gehen zu müssen. Bei Unverheirateten entfällt der Anspruch in der Regel nach drei Jahren. Bundesjustizministerium und Bundesgerichtshof haben diesen Unterschied bisher mit Blick auf den Schutz der Ehe für gerechtfertigt gehalten. Und auch im neuen Unterhaltsrecht wollte die große Koalition von CDU/CSU und SPD die Ungleichbehandlung festschreiben.

Nachdem das BVG wieder einmal den Gesetzgeber in die Schranken gewiesen hat, wurde die für den 1. Juli geplante Verabschiedung des neuen Unterhaltsrechts verschoben; die Koalitionspartner haben nun die Aufgabe, die höchstrichterliche Entscheidung umzusetzen. Es ist davon auszugehen, dass die sonstigen gesetzlichen Neuregelungen auch bei einer eventuellen Korrektur des zu beschließenden neuen Unterhaltsrechts Bestand haben werden, ungeachtet dessen, wie die große Koalition mit den Vorgaben der Karlsruher Richter verfährt. Es wird also vermutlich in jedem Falle eine Vielzahl von gravierenden Veränderungen geben.

Im vollständigen Artikel, den Sie in den MitgliederSeiten im Innenteil unseres ”kompakt” finden, gehen wir auf folgende Bereiche ein:

  1. die neue Rangfolge
  2. die zukünftige Höhe des neuen  Kindesunterhalts
  3. das Rangverhältnis mehrerer Unterhaltsberechtigter
  4. die Unterhaltsansprüche bei langjährigen Ehen

Ebenso erklären wir, warum der Staat als Gewinner dieser Reform hervorgeht und warum die Kinder, Ehegatten und aber auch die Unterhaltspflichtigen eher zur Verlierer-Gruppe dieser Reform gehören.

Unterstützen Sie unsere Forderungen und werden Mitglied im VAMV!

(06/2007)

 

Aktuelles

 

Das sollten Sie wissen:

 

 

 

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Das Westfalen Blatt berichtet:
Zwei Artikel zum Unterhaltsvorschuss in der Ausgabe vom 10. März 2010

 

 

 

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Kindesunterhalt steigt in 2010 – aber nicht kostendeckend.

 

 

 

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Volles Programm beim VAMV zum Jahresbeginn 2010.

 

 

 

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Termine für 2010:
Stammtisch im “Wirtschaftswunder” in Bünde
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VAMV fordert die Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Produkte und Dienstleistungen für Kinder auf 7 Prozent

 

 

 

 

14tägiges Treffen jeweils Samstags von 15 bis 17.30 Uhr - jetzt in Bünde.

 

 

 

 

Doppelter Abiturjahrgang NRW: Auswirkungen auf Familien - Forderungen an die Landesregierung.

 

 

 

 

Der VAMV fordert:
Belange der Kindern sensibel berücksichtigen.

 

 

 

 

Bundesfamilienministerin äußert sich wider besseren Wissens.

 

 

 

 

Bundesverfassungsgericht entlässt Väter aus der Elternpflicht

 

 

 

 

Seit Januar 2008 erstmalig bundesweit einheitliche Beträge für Kindesunterhalt.

 

 

 

Windel 10

 

 

 

 

VAMV fordert die geringe Mehrwertsteuer auf Produkte für Kinder.

 

 

 

 

Ev. Kindergarten Siemshof und VAMV arbeiten eng zusammen.