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Die finanzielle Situation von Kindern in Einelternfamilien ist schlecht. Das liegt zum einen daran, dass die Regelbeträge im Kindesunterhaltsrecht unter dem Sozialhilfeniveau liegen. Zum anderen lässt die Zahlungsmoral der barunterhaltspflichtigen Väter und Mütter zu wünschen übrig. Allgemein lässt sich als grobe Faustformel festhalten, dass nur ein Drittel aller alleinerzogenen Kinder unter 12 Jahren überhaupt Unterhalt vom abwesenden Elternteil erhält. Ein weiteres Drittel erhält keinen Unterhalt, weil das Einkommen des Zahlungspflichtigen unter dem Selbstbehalt liegt. Das letzte Drittel aller alleinerzogenen Kinder unter 12 Jahren erhält keinen Unterhalt, weil die Unterhaltspflichtigen sich ihrer Pflicht entziehen.
Das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) ist ein wichtiges (Bundes-) Gesetz zur Sicherung der Existenz von Kindern in Einelternfamilien, wenn kein Kindesunterhalt vom zahlungspflichtigen Elternteil, meist vom Vater, eingeht. Das kostet den Staat fast eine Milliarde Euro an UVG-Leistungen.
1998 bezog fast ein Drittel aller Kinder unter 12 Jahren in Einelternfamilien UVG-Leistungen. Die Kosten hierfür teilten sich bis 2001 der Bund zu einem Drittel, die anderen zwei Drittel zu je 50 Prozent teilten sich Land und Kommune. Die Kommunen haben die alleinige Aufgabe, sich die Vorschuss-Leistung vom Unterhaltsschuldner zurückzuholen. Die Rückholquote liegt in Westdeutschland allerdings nur bei rund 20 Prozent.
Die Verteilung der UVG-Kosten wurde 2002 geändert: rund 80 Prozent der Ausgaben, die sich bisher Land und Kommune je zur Hälfte teilten, sind dieses Jahr auf die Kommune verlagert worden, also 30 % mehr als bisher. In Zahlen ausgedrückt heißt das, dass die Kommunen in NRW etwa 102 Millionen Euro, das Land NRW etwa 25 Millionen Euro für Unterhaltsvorschussleistungen zahlen.
Konkret ist angekündigt, dass sich der Deutsche Städtetag dafür einsetzen wird, das UVG ganz abzuschaffen. Auch die Landesjugendämter Westfalen und Rheinland sprechen sich für die Abschaffung aus. Diese Haltung nehmen schon heute auch einige Bundespolitikerinnen und -politiker ganz offen ein.
So darf es nicht kommen!
Der VAMV Regionalverband in den Kreisen Minden-Lübbecke und Herford fordert, die Kostenregelung des UVG zwischen Land und Kommune ausgeglichen zu gestalten und das Augenmerk stärker auf die verantwortungslosen, unterhaltsflüchtigen Väter und Mütter zu lenken, die für die Existenzsicherung ihrer Kinder verantwortlich sind. Die Rückholquote der UVG-Leistungen muss enorm erhöht werden, damit der Sinn des Gesetzes, nämlich die Zahlung des Unterhalts als Vorschuss, zum Tragen kommt. Dazu müssen die örtlichen Jugendämter, die für die Rückholung der UVG-Leistungen verantwortlich sind, mit mehr fachlichem "Know how" ausgestattet werden und die betreuenden Elternteile müssen in den Prozess der Einkommensermittlung der Zahlungspflichtigen stärker einbezogen werden.
Die Abschaffung des Selbstbehalts der Unterhalspflichtigen könnte beispielsweise eine weitere geeignete Maßnahme sein, die Rückholquote enorm zu steigern. Väter und Mütter haben die Pflicht, den letzten Cent mit ihrem Kind zu teilen, was die betreuenden Elternteile heute schon ohnehin tun. Ebenso ist es sinnvoll, die Rückholung nach UVG an das Sozialhilferecht anzulehnen, damit die Rückholung beispielsweise nicht an den hohen Pfändungsfreigrenzen scheitert. Diese liegen im Sozialhilferecht um rund 360 € niedriger als im UVG.
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(09/2002)
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