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Auch zu Beginn des neuen Schuljahrs 2007/2008 gibt es wieder einige nicht unumstrittene Neuerungen zu vermelden; für dieses Jahr hat sich das Schulministerium unter Frau Sommer folgende Themen vorgenommen:
Frühere Einschulung Der Stichtag für das Einschulungsalter wird beginnend mit dem Schuljahr 2007/2008 schrittweise vom 30. Juni auf den 31. Dezember verlegt:
- zum Schuljahr 2007/2008 auf den 31. Juli,
- zum Schuljahr 2009/2010 auf den 31. August,
- zum Schuljahr 2011/2012 auf den 30. September,
- zum Schuljahr 2012/2013 auf den 31. Oktober,
- zum Schuljahr 2013/2014 auf den 30. November,
- zum Schuljahr 2014/2015 auf den 31. Dezember.
Damit ergibt sich gemeinsam mit der Verkürzung der Schulzeit für Abiturienten um ein Jahr in Summe eine deutliche Verjüngung von Schulabgängern. Den Eltern bleibt es zudem weiterhin unbenommen, für ein nach dem jeweiligen Stichtag geborenes Kind eine frühere Einschulung zu beantragen, wenn es schulfähig ist.
Immerhin besteht die Möglichkeit, dass Kinder, die nach dem 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern auch ein Jahr später eingeschult werden, ohne dies im Einzelnen begründen zu müssen. Durch das Vorziehen des Einschulungsalters wird laut Presseinformationen des Nordrhein-Westfälischen Schulministeriums »… die Zeit, in der die Kinder nach heutigem Erkenntnisstand besonders lern- und aufnahmebereit sind, effektiver genutzt. Das Vorziehen wird über mehrere Jahre gestreckt, um zum einen die Kapazitäten der Schulträger nicht zu sprengen und um zum anderen die Grundschulpädagogik den Bedürfnissen jüngerer Schülerinnen und Schüler entsprechend schrittweise weiterentwickeln zu können.«
»Kopfnoten« für das Arbeits- und Sozialverhalten Laut Ministerium gehört es zur besseren individuellen Förderung, ein größeres Augenmerk auf das Arbeits- und Sozialverhalten der Schülerinnen und Schüler zu richten. Soziale Kompetenzen sind demnach heute neben dem Wissen Grundvoraussetzungen, um den Bildungs- und Berufsweg erfolgreich zu durchlaufen. Das Arbeits- und das Sozialverhalten der Schülerinnen und Schüler wird deshalb künftig in den Notenstufen »sehr gut«, »gut«, »befriedigend« und »unbefriedigend« bewertet und, gegebenenfalls mit einer ergänzende Beschreibung, auf den Zeugnissen dokumentiert. Auf dem Zeugnis wird zudem in einem Bemerkungsfeld besonderes schulisches oder außerschulisches Engagement der Kinder und Jugendlichen gewürdigt, zum Beispiel in der Schülervertretung, in Redaktionsteams der Schülerzeitung oder in der außerschulischen Jugendarbeit.
Freie Wahl bei der Anmeldung für die Grundschule Vor diesen Herbstferien können Eltern erstmals ihre Kinder an einer anderen als der wohnortnächsten Grundschule für das Schuljahr 2008/ 2009 anmelden. Durch die Aufhebung der Grundschulbezirke entfällt die Rechtfertigung für eine andere Schulwahl gegenüber der Schulaufsichtsbehörde. Andererseits wird erstmals ein gesetzlicher Anspruch auf den Besuch der wohnortnächsten Grundschule in der Heimatgemeinde im Rahmen der Aufnahmekapazitäten eingeführt. Wer also sein Kind am besten in der Schule in der unmittelbaren Nachbarschaft aufgehoben sieht, wird dort – so sieht es jedenfalls der Plan vor - wie bisher einen Platz bekommen. Wer jedoch über hinreichend Zeit und vor allem finanzielle Mittel verfügt, sein Kind Morgen für Morgen - und das zumindest für vier Grundschuljahre – an eine andere Grundschule als die wohnortnächste zu fahren, dem steht Tür und Tor offen bei der Auswahl.
Zentralabitur Im vergangenen Schuljahr wurden landesweit einheitliche Aufgaben für den schriftlichen Teil der Abiturprüfung an Gymnasien gestellt, im neuen Schuljahr werden zentrale Abiturprüfungen erstmals an den Weiterbildungskollegs und den Waldorfschulen abgehalten. An den Berufskollegs erfolgt die Einführung ebenfalls mit dem Schuljahr 2007/2008 in gestufter Form.
Rechtschreibreform Mit Beginn des neuen Schuljahres endet in Nordrhein-Westfalen die Übergangsfrist der Rechtschreibreform bei der Korrektur und Fehlerbewertung von Schülerarbeiten.
Die amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung in der Fassung von 2006 ist bereits seit dem vergangenen Schuljahr verbindliche Grundlage des Unterrichts. Bis zum 31. Juli 2007 galt an allen Schulen jedoch noch eine Übergangsfrist, nach der veraltete Schreibweisen nicht als Fehler zu bewerten, sondern lediglich zu kennzeichnen waren. In Zweifelsfällen werden laut Schulministerium Wörterbücher zugrunde gelegt, die der amtlichen Regelung vollständig entsprechen.
09/2007
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