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Armes NRW - Armes Deutschland

Wie wir alle Kinder aus der Armut holen wollen

Antje Beierling und Michaela Huth

Anfang Mai wurde der Sozialbericht NRW von Minister Laumann der Öffentlichkeit vorgestellt. Danach lebten in NRW im Jahr 2005 zirka 815.000 Kinder und Jugendliche und 1,75 Millionen Erwachsene in einkommensarmen Haushalten. In den letzten 10 Jahren ist die allgemeine Armutsrisikoquote von 12,5 % auf 14,3 % gestiegen. Insbesondere Alleinerziehende und ihre Kinder – neben Migranten und Langzeitarbeitslosen - unterliegen einem stark überdurchschnittlichen Armutsrisiko (37,8 %). Ihr Risiko ist fast doppelt so hoch wie bei Personen, die in Paarhaushalten mit Kindern leben (19,6 %).Armut ist aber mehr als nur der Mangel an finanziellen Ressourcen. Armut ist gleichzeitig ein Mangel an Verwirklichungs- und Teilhabechancen. Von großer Bedeutung sind auch die Zugänge zu Lebens-Chancen und -perspektiven, wie zum Beispiel Bildung, Erwerbsbeteiligung….. oder Gesundheit.  Als einkommensarm gelten Personen, deren Pro-Kopf-Einkommen weniger als 50 % des Durchschnittseinkommens der Gesamtbevölkerung in NRW beträgt. Im Jahr 2005 waren das 1.129 Euro. So gelten zum Beispiel Alleinerziehende mit einem Kind unter 14 Jahren als einkommensarm, wenn sie weniger als 923 Eurozur Verfügung haben, bei Alleinerziehenden mit zwei Kindern wird die Grenze bei einem Einkommen von 1.230 Euro gezogen. Die Armutsquote variiert mit der Zahl der Kinder im Haushalt und dem Alter der Kinder – insbesondere aber mit der Erwerbsbeteiligung der Eltern. So tragen Alleinerziehende, die nicht erwerbstätig sind ein Armutsrisiko von 60,9 %. Allerdings schützt Erwerbstätigkeit die Alleinerziehenden nicht unbedingt vor Armut. 64 % sind erwerbstätig (Vollzeiterwerbsquote 41 %) und trotzdem sind rund ein Viertel von Armut bedroht. Um die Probleme vor Ort in den Blick zu nehmen, wurden sowohl die kreisfreien Städte Bielefeld, Bochum, Essen und Oberhausen als auch die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege beteiligt, die anhand von zahlreichen Fallbeispielen aus der Perspektive von Betroffenen sowie SozialarbeiterInnen die schwierigen Lebenssituationen einkommensarmer und ausgegrenzter Personen schildern.

Regionalkonferenzen
Minister Laumann will eine Diskussion im Land anstoßen und hat die sozialpolitischen AkteurInnen zu insgesamt sechs Regionalkonferenzen eingeladen. Der Bericht und die Ergebnisse der Regionalkonferenzen sollen zukünftig als Planungsgrundlage zur Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung dienen. Die erste Regionalkonferenz fand in Düsseldorf am 10. Oktober statt. Michaela Huth (Stellv. Bundesvorsitzende und Mitglied im OV Düsseldorf) hat den VAMV vertreten. Wir bedanken uns bei ihr, dass sie ihren Beitrag verschriftlicht hat und ihn über kompakt den anderen Ortsverbänden zur Verfügung stellt, damit diese eine Grundlage haben, sich in ihren Regionen einzumischen:

Aufschlag Düsseldorf
„Alleinerziehende und ihre Kinder sind eine mit einem besonderen Armutsrisiko betroffene Bevölkerungsgruppe. Im Sozialbericht NRW wird dieses Risiko mit 37,8% beziffert. Besonders die neuen Armutszahlen von Kindern haben eine große öffentliche Aufmerksamkeit erfahren, obwohl dieses Problem keineswegs neu ist und sich seit Jahren verschärft.

Einelternfamilien sind hoch motiviert, erwerbstätig zu sein, scheitern in erster Linie jedoch an dem nicht ausreichenden Angebot an Kinderbetreuung. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter fordert seit vielen Jahren den Ausbau der Kinderbetreuung in Deutschland, wirksame und nachhaltige Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt sowie eine grundsätzliche Lösung zur Bekämpfung der Kinderarmut, die Kindergrundsicherung. Regionale Maßnahmen wie Schulspeisung, Tafeln, Zuschüsse für Schulbedarf, Förderung armer Kinder im Sportverein, aber auch die diskutierte Wiedereinführung von einmaligen Beihilfen im Sozialgesetzbuch sind aus unserer Sicht Notlösungen, die die Situation für einzelne Familien verbessern, jedoch nicht das Problem grundsätzlich und dauerhaft lösen.

Erst jetzt beginnen die ARGEn und Optionskommunen sich für den besonderen Bedarf Alleinerziehender bei der Arbeitsmarkt-Integration zu sensibilisieren; begleitende Kinderbetreuung bei Qualifizierungsmaßnahmen ist immer noch die Ausnahme. Es gibt keine Maßnahmen, die frauenpolitisch die Probleme des Niedriglohnbereichs und der Ungleichheit der Entlohnung wirksam bekämpfen. Auch aus diesem Grund unterstützt der VAMV die aktuellen Forderungen nach einem gesetzlichen Mindestlohn, der in den meisten europäischen Ländern bereits eine Selbstverständlichkeit ist. Von familienentlastenden Finanzzuschlägen wie Kinderzuschlag oder Familiensplitting haben Alleinerziehende nichts, denn der Kinderzuschlag wird Kindern im SGB II Bezug nicht gewährt und das Familiensplitting entlastet vor allem besser verdienende Familien, die eigentlich nicht Zielgruppe von Maßnahmen zur Armutsbekämpfung sind.

Der VAMV möchte alle Kinder aus dem dauerhaften sozialen Transferbezug jedweder Leistungen herausholen und fordert eine Anspruchsberechtigung für eine eigene Grundsicherung – unabhängig von der sozialen Lage und dem Familienstand der Eltern. Denn nur dadurch wird ein Ziel erreicht, das in jahrelanger Rechtsprechung der Gerichte, insbesondere des Bundesverfassungsgerichtes, Leitlinie ist: Kinder müssen teilhaben können an allen gesellschaftlichen Angeboten, die ihrer Förderung, Bildung, ihrer Gesundheit und ihren Interessen dient.

Rechenbeispiele hierfür gibt es aus den unterschiedlichsten Quellen: die offizielle Berechnung des Kinder-Existenzminimums der Bundesregierung, die Pflegesätze für Pflegekinder in Vollzeitpflege des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, die Berechnungen der Wirtschaftsinstitute und Wohlfahrtsverbände. Der Vorschlag des VAMV für eine Grundsicherung für Kinder in Höhe von 450 Euro ist an diesen Berechnungen angelehnt.

In diese Grundsicherung fließen alle familienpolitischen Förderleistungen ein, die es zur Zeit gibt: Kindergeld, Kinderfreibeträge, Unterhaltsvorschuss usw. Mit der Zusammenlegung all dieser Leistungen könnte man bereits die Hälfte der 450 Euro für alle Kinder finanzieren. Die andere Hälfte könnte entweder durch Steuermittel oder durch einen Kinder-Solidaritätszuschlag erhoben werden. Damit wäre auch gewährleistet, dass die besser Verdienenden, also auch die Familien selbst, sich höher an der Kindergrundsicherung beteiligen als die, die keine oder nur wenig Steuern bezahlen.

Die Diskussion »Sollen Kinder von Millionären eine Kindergrundsicherung erhalten?« sollten wir uns ersparen. Erstens gibt es nicht so viele Millionärskinder und zweitens würden ihre Familien auch überdurchschnittlich in die Kindergrundsicherung einzahlen.

Die Diskussion »in armen Familien werden die 450 Euro in Alkohol oder in Zigaretten investiert« sollten wir uns ebenfalls ersparen. Die Missbrauchsdebatte kann jeden guten Vorschlag im Keim ersticken. In Familien, in denen Kinder offensichtlich nicht durch ihre Eltern gefördert werden, kann die in Deutschland ausdifferenzierte Jugendhilfe sicher eine Lösung finden.

Wir müssen in Bezug auf Kinder weg von der Bedürftigkeitsdebatte. Kinder werden auch mit einer Grundsicherung in unterschiedlichen Verhältnissen aufwachsen – jedes Kind ist nur so »reich« wie seine Familie, in der es lebt. Der VAMV spricht nicht über Wohltaten, sondern über das Recht von Kindern in Deutschland, ein Leben in Teilhabe und Würde zu ermöglichen.

Wir brauchen eine kostenfreie Kinderbetreuung, Lernmittelfreiheit und kostenlosen Zugang zu allen Bildungseinrichtungen, »echte« Ganztagsschulen, und die Studiengebühren gehören wieder abgeschafft. So sieht für den VAMV die primäre Offensive gegen Armut aus.«

Während der Konferenz hat Minister Laumann deutlich gemacht, dass für ihn nachfolgende Maßnahmen oberste Priorität haben:

  • Ausbau der Kinderbetreuung in NRW
  • Maßnahmen zur Verbesserung von Bildungschancen für Kinder und Jugendliche
  • Prüfung der Wiedereinführung von einmaligen Beihilfen und eines Kinderregelsatzes
  • Projekte der Ausbildungsförderung für benachteiligte Jugendliche
  • Maßnahmen im Niedriglohnbereich
  • Modifizierung des Kinderzuschlages

 

12/2007

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