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So plötzlich, wie die Diskussion um die Abschaffung des Ehegattensplittings entfacht wurde, so plötzlich wurde sie auch wieder eingestampft. "Unerhört, dass selbst Teile der CDU laut über die Abschaffung des Ehegattensplittings nachdenken" dachten konservative Teile der CDU und erklärten die Diskussion für beendet. Schade, denn eine Diskussion um das rund 25-Millarden-Euro teure Steuergeschenk „Ehegattensplitting" ist nötiger denn je.
Diese Szene erinnert ebenfalls an die Vergangenheit, als Rot-Grün noch die Regierungsmehrheit inne hatte. Damals eierte die rot-grüne Bundesregierung um das Ehegattensplitting herum und dachte auch vorsichtig über eine Abschaffung nach. Auch hier kam dann die Meldung: Das Ehegattensplitting bleibt. Basta.
In der neueren Diskussion um die Abschaffung des Ehegattensplittings wurde häufig das Modell des Familiensplittings eingebracht. Aber auch hier ist Vorsicht geboten. Denn von allen Splittingmodellen profitieren in erster Linie die, die ein hohes Einkommen erzielen. Einkommensarme Familien werden auch hier nichts vom Steuererstattungs-Kuchen abbekommen. Steuergerechtigkeit würde hiermit nicht geschaffen.
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter hat bereits als Initiator vor sechs Jahren ein tragfähiges und umfinanziertes Steuerkonzept mit zahlreichen Bündnispartnern (Deutscher Kinderschutzbund, Pro Familia, Ev. Aktionsgemeinschaft für Familienfragen, Deutscher Frauenrat, Diakonische Werk usw.) gefordert. Mit seiner Kampagne „Was sind dem Staat die Kinder wert?" forderte der VAMV, dass das Kind als Ausgangspunkt in den Mittelpunkt der steuerlichen Erstattung stehen muss. Denn kindbezogene Entlastungen behandeln alle Familienformen gleich. Daraus würde folgerichtig die Einführung der Individualbesteuerung erwachsen und der Abschied von den unterschiedlichen Steuerklassen könnte eingeläutet werden.
Mit der Abschaffung des Ehegattensplittings u. a. könnte ein Kindergeld von mindestens 300 Euro pro Kind und Monat finanziert werden. Mit diesem Modell wäre sichergestellt, dass auch die ärmeren Kinder genauso viel aus der Steuererstattung bekommen, wie heute nur die Kinder reicher Eltern. Damit könnte auch Kinderarmut abgebaut werden und Gerechtigkeit zwischen Familien und Singles, zwischen Kindern aus reicheren und ärmeren Familien hergestellt werden.
Dass die Abschaffung des Ehegattensplittings immer als böse Forderung betrachtet wurde und auch heute noch betrachtet wird, ist hausgemacht, weil viele Politiker eben vom Splitting profitieren. Deutschland leistet sich noch als eines der letzten westlichen Länder das Ehegattensplitting. Erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken seitens der Politiker wurden und werden immer wieder in den Vordergrund gestellt, um das Ehegattensplitting doch nicht streichen zu müssen und sie stützten sich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 1957. Das Urteil des BVG sagt aber exakt das Gegenteil. Ausdrücklich wird in einem der Leitsätze darauf hingewiesen, dass die Steuer nicht edukativ wirken darf. Genau das geschieht jedoch mit dem Splitting, das in seiner maximalen Wirkung mit jeder Tarifform größer geworden ist. Schon die erste Verfassungsrichterin Erna Scheffler, die an dem Urteil von 1957 mitwirkte, schätzte die darauf hin beschlossene und noch heute gültige Splittingregelung als verfassungswidrig ein (Scheffler in Bettermann/Nipperdey/ Scheuner, Die Grundrechte, 1960). Der Splittingvorteil, maximal rund 10.000 Euro, wirkt vor allem dann, wenn ein Ehepartner möglichst viel und der andere möglichst gar nichts zu versteuern hat.
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(06/2006)
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