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Der VAMV hat sich in den letzten Jahren als leistungsstarker Motor bewährt, wenn es darum ging, Forderungen nach Steuergerechtigkeit in die Öffentlichkeit und Politik zu tragen. Mit der folgenden Chronologie möchten wir Ihnen aufzeigen, welche Hürden der VAMV nehmen musste, aber auch welche Teilerfolge der VAMV mit seiner Lobbyarbeit erzielte:
1982 Seit 1982 haben Alleinerziehende Anspruch auf den Haushaltsfreibetrag. Dieser steuerliche Freibetrag sollte Einelternfamilien einen Ausgleich für die höheren Haushaltsführungskosten wegen der Kinder garantieren. Von 1982—1995 entsprach er der Höhe des Grundfreibetrages. Ab 1996 war es der Regierung zu teuer, diesen anzugleichen und fror in bis zum Jahr 2001 auf 5.616 DM (2.871,42 €) ein.
1998 Das Bundesverfassungsgericht forderte im Jahr 1998 den Gesetzgeber auf, eine einheitliche Lösung für Eineltern– und Paarfamilien im Steuerrecht einzuführen. Die Erziehungsleistung sollte dabei im Vordergrund stehen.
2000 Mit der Kampagne „Was sind dem Staat die Kinder wert?" initiierte der VAMV mit zahlreichen Bündnispartnern (Deutscher Frauenrat, Kinderschutzbund, Diakonisches Werk, Pro Familia, Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros usw.) im Jahr 2000 eine Steuerdiskussion und brachte ein tragfähiges und finanzierbares Konzept in die Politik ein. Die Hauptforderung war und ist auch heute noch ein gerechtes Steuersystem, das Schluss macht mit der Unüberschaubarkeit, und das Schluss macht mit der ungleichen Entlastung von gutgestellten Familien. Zu diesem Zeitpunkt warnten wir schon, dass der Gesetzgeber den Haushaltsfreibetrag, der die Steuerklasse II ausmacht, abschaffen will.
2001 Mehr als 150.000 rote Postkarten mit der Aufschrift „Ich bin kein Single" wurden Ende 2001/Anfang 2002 an Bundesfinanzminister Eichel geschickt, um ihm deutlich zu machen, dass der VAMV nicht protestlos die Abschaffung der Steuerklasse II hinnimmt. Zeitgleich organisierte der VAMV in Bünde, Herford, Löhne und Bad Oeynhausen Trauermärsche.
2002 Der VAMV unterstützte eine Gruppe von Alleinerziehenden, die Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die Abschaffung des Haushaltsfreibetrages einlegten.
Seit dem 1. Januar 2002 zahlen Alleinerziehende mehr Steuern. Hier hat der VAMV den Beweis angetreten, und die steuerliche Mehrbelastung dokumentiert, die Alleinerziehende ab 2002 haben. Der Haushaltsfreibetrag in Höhe von bisher 5.616 DM (2.871,42) €) wurde auf 2.340 € gekürzt und sollte sich in den Folgejahren auf 1.188 € reduzieren. Da die Bundesregierung die Abschaffung des reduzierten Haushaltsfreibetrages an die 2. und 3. Stufe der Steuerreform koppelte, wird er nicht wie geplant Ende 2005 auslaufen, sondern bereits zum 1.1.2004. Allerdings gab es hier einen Haken: Den reduzierten Haushaltsfreibetrag sollten nur die Alleinerziehende erhalten, die bereits im Jahr 2001 in der Steuerklasse II waren. Alle anderen wurden ab dem 1.1.2002 in Steuerklasse I eingestuft. Die großen vom VAMV organisierten Proteste bewirkten aber, dass die Bundesregierung im August 2002 Abstand von der Bezeichnung „alte" und „neue" Alleinerziehende nahm. Die zu viel gezahlten Steuern wurden dieser Gruppe im Rahmen der Steuererklärung 2002 zurückgezahlt.
2003 Das Bundesverfassungsgericht entschied im April 2003, die Verfassungsbeschwerde aus dem Jahr 2002 nicht anzunehmen und verwies die Klagenden auf den Instanzenweg. (Pressemitteilung Steuerklasse II, 4/2003)
Der VAMV rief alle Alleinerziehende auf, gegen ihre Steuerbescheide 2002 Einspruch zu erheben mit dem Ergebnis, dass das Bundesfinanzministerium den Haushaltsfreibetrag (§ 32 Abs. 7 EStG) für die Veranlagungszeiträume 2002 und 2003 auf die Vorläufigkeitsliste setzte bis eine höchstrichterliche Entscheidung getroffen ist. Das bedeutet, dass niemand mehr Einspruch erheben bzw. klagen muss. Allerdings ist darauf zu achten, dass die Steuerbescheide mit einem Vorläufigkeitsvermerk versehen sein müssen. Fehlt dieser, muss ein Änderungsbescheid erwirkt werden. Der VAMV hat hierzu Mustertexte herausgegeben.
Der VAMV unterstützt eine Musterklage bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung. Ziel dieser Klage ist es, Alleinerziehenden die volle Entlastung aus dem Haushaltsfreibetrag in Höhe von 2.916 € für die Jahre 2002 und 2003 zu sichern.
Mitte 2003 zauberte die Bundesregierung einen neuen Freibetrag für Alleinerziehende aus den Hut, den der VAMV im Grundsatz begrüßte.
Eine ausführliche Stellungnahme zum neuen Freibetrag für Alleinerziehende des VAMV-Bundesverbandes lesen Sie hier.
2004 Ab dem 1. Januar 2004 tritt an die Stelle des Haushaltsfreibetrages der neue so genannte Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Höhe von 1.308 € an die Stelle des Haushaltsfreibetrages und wird in der Lohnsteuerklasse II berücksichtigt. Allerdings erhalten ihn ausschließlich Alleinerziehende, die ihren Haushalt mit minderjährigen Kindern teilen. Außen vor bleiben erstens Alleinerziehende mit ausschließlich unterhaltsberechtigten Kindern über 18 Jahre und zweitens Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, in deren Haushalt eine weitere erwachsene Person lebt. Dies kann beispielsweise ein Kind sein, das die Ausbildung bereits beendet hat, ein neuer Partner/eine neue Partnerin, die Großeltern des minderjährigen Kindes oder andere Mitwohnenden (Wohngemeinschaft).
Für die Ausstellung der Lohnsteuerkarten 2005 wird die Lohnsteuerklasse II nur in den Fällen bescheinigt, in denen der Arbeitnehmer der Gemeinde schriftlich bis zum 20. September 2004 versichern, dass sie die o. g. Vorraussetzungen für den Erhalt des Entlastungsbetrages erfüllen.
Februar 2004 Die Bundesregierung will aufgrund der anhaltenden Proteste des VAMV die Voraussetzungen für den Erhalt des neuen „Entlastungsbetrags" nachbessern. Die Änderung soll bewirken, dass alle kindergeldbeziehenden Alleinerziehenden den Entlastungsbetrag erhalten. Allerdings sind nach wie vor die nicht ehelichen Lebensgemeinschaften - und damit auch die Alleinerziehenden in neuen Partnerschaften - deutlich ausgenommen. Allerdings muss diese Änderung den Bundesrat passieren, in dem die CDU die Mehrheit hat. Noch Ende 2003 wollte die CDU im Vermittlungsausschuss den neuen Entlastungsbetrag total verhindern. Da es auf der Anhörung am 26. Mai von keiner Seite Widerspruch gab, rechnen wir damit, dass das Gesetz den Bundesrat noch vor der Sommerpause und ohne Probleme passieren wird. Peggi Liebisch, unsere Bundesgeschäftsführerin, vertrat die Position des VAMV. Nachfolgend ein Auszug aus ihrem Bericht:
Der Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sah folgende zwei Änderungen vor: 1. Einbeziehung volljähriger Kinder; 2. Vergrößerung des Personenkreises im Haushalt.
Bei allen eingeladenen Sachverständigen sowie bei allen Parteien herrschte Einigkeit über die Notwendigkeit der Einbeziehung von Alleinerziehenden mit volljährigen Kindern (mit Anspruch auf Kindergeld) in die Steuerklasse 1.
Beim zweiten Punkt ging es vor allem den Regierungsparteien darum, von den Experten eine Einschätzung über die Verfassungsmäßigkeit der Regelung zu erhalten. Mit Ausnahme eines Punktes (hier geht es darum, auch Ehepaaren den Entlastungsbetrag zuzugestehen, wenn ein Ehepartner behindert ist) versicherten die Experten, dass sie in der Erweiterung des Personenkreises, die ‚nur' noch die nichtehelichen und anerkannten Lebenspartnerschaft ausschließt, kein Problem sehen.
Insgesamt wurde die Komplexität des gesamten Entlastungsbetrages für Familien kritisiert und eine grundlegende Reform des Lastenausgleichs angemahnt. Sowohl der VAMV als auch die Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen monierten die Höhe des Entlastungsbetrages. Beide Organisationen forderten, den Entlastungsbetrag in Höhe des Grundfreibetrages (7.664 €) festzusetzen.
Juli 2004 Am 9. Juli 2004 verzeichnet der VAMV einen großen politischen Erfolg und freut sich über die Früchte der Kampagne „Ich bin kein Single": Der Bundesrat verabschiedet am 9. Juli 2004 das Gesetz, dass rund 1 Million Alleinerziehenden, die seit Januar 2004 in der Steuerklasse I eingestuft sind, rückwirkend zum 1. Januar 2004 die Steuerklasse II zu gewähren ist. Demnach erhalten Alleinerziehende mit volljährigen Kindern und in Wohngemeinschaften lebende Alleinerziehende, die nicht zusammen wirtschaften, die Steuerklasse II zurück. Alleinerziehende, die von ihren Finanzämtern am Jahresanfang in die Steuerklasse I eingestuft wurden, können nun rückwirkend zum Jahresanfang die Steuerklasse II beanspruchen. Sie sollten dazu so schnell wie möglich eine Mitteilung an die Finanzämter machen. Einen Musterbrief hierzu finden Sie hier!
Erwerbslosen Alleinerziehenden empfehlen wir – falls ihr bisheriges Arbeitslosengeld bzw. ihre Arbeitslosenhilfe auf der Basis der Steuerklasse 1 berechnet wurde – ihre Agentur für Arbeit anzuschreiben. Beziehen Sie sich auf den Beschluss des Bundesrates vom 9.7.2004 und bitten um Überprüfung der Sachlage und Zusendung eines neuen Bescheides. Einen Musterbrief hierzu finden Sie hier!
Stichtag: 20. September 2004 Bis zum 20.9.2004 müssen alle Alleinerziehenden ihren Gemeinden (Einwohnermeldeämter/Bürgerämter) schriftlich erklären, dass sie die Voraussetzungen für den Erhalt des Entlastungsbetrages erfüllen. Das Finanzministerium NRW hat dazu ein Formular auf seiner Homepage bereitgestellt.
Ausblick Auch wenn der neue Freibetrag ein Schritt in die richtige Richtung ist, seine Höhe (55 % Verlust im Verhältnis zum bisherigen Haushaltsfreibetrag) und die Ausgrenzungen sind für uns noch kein Grund zum Jubeln. Wir müssen also weiter kämpfen.
Die Forderung des VAMV war und ist auch heute noch... Einelternfamilien dürfen nicht schlechter gestellt werden als Paarfamilien. Ein Freibetrag, der die erhöhten Haushaltsführungskosten der Alleinerziehenden angemessen berücksichtigt, ist so lange zu erhalten, wie das Ehegattensplitting besteht. Allerdings hält der VAMV es für gerechter, wenn Familien eine Entlastung erhielten, die das Kind zum Ausgangspunkt nimmt, denn kindbezogene Entlastungen behandeln alle Familienformen gleich. Konsequenterweise folgte daraus die Einführung der Individualbesteuerung (Abschied von den unterschiedlichen Steuerklassen) und ein einheitliches Kindergeld für alle Kinder (von mindestens 300 € pro Kind). Erst dann würden das Ehegattensplitting und ein gesonderter Freibetrag für Alleinerziehende überflüssig.
Diese Chronologie wurde unter Verwendung von Textmaterial des VAMV-Landesverbandes NRW e.V. zusammengestellt.
Unterstützen Sie unseren Kampf um Steuergerechtigkeit und werden Sie Mitglied im VAMV!
(08/2004)
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