|
Die Väterverbände jubelten, als im Frühjahr die Studie des Bundesfamilienministeriums zur Unterhaltssituation von Kindern in Einelternfamilien (EEF) bekannt gab, dass sich die Zahlungsmoral der Unterhaltspflichtigen gebessert habe und 69% aller Kinder in EEF regelmäßig und tabellengerecht Kindesunterhalt bekommen. Uns als Familienverband auf Regionalebene kam diese Prozentzahl sehr hoch vor und deshalb entschlossen wir uns, eine Stichprobe zur Kindesunterhaltssituation durchzuführen. Ein herzliches Dankeschön an alle, die sich an dieser Fragebogenumfrage beteiligt haben. Gleichzeitig haben sich die Vorstandsmitglieder Claudia Nolting, Angelika Hohmeier, Thomas Klaas und Elmar Boenig kritisch mit der Studie des Bundesfamilienministeriums beschäftigt und die Schwachstellen der Studie aufgespürt. Unsere Stellungnahme hierzu, die u. a. im kompakt 07/08 2003 in Auszügen veröffentlich wurde, ist im Juni an Herrn Ministerialrat Helmke des Bundesfamilienministeriums gegangen.
Nun aber zu den Ergebnissen unserer Stichprobe, die kein lautes Jubeln auslösen dürften: Insgesamt konnten 152 Fragebögen in der Stichprobe zur Unterhaltssituation von Kindern in Einelternfamilien (EEF) des VAMV Regionalverbandes Bad Oeynhausen und Umgebung e. V. ausgewertet werden. Aufgrund fehlender Angaben waren 9 weitere Fragebögen nicht auswertbar. An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass diese Zahlen nicht repräsentativ sind; sie geben allerdings einen wichtigen Trend an, dass das Thema „Unterhaltsflucht" noch lange nicht vom Tisch ist.
Die Befragten in unserer Stichprobe haben insgesamt 248 unterhaltsberechtigte Kinder im Alter von 0 bis 24 Jahre. Der Altersschwerpunkt liegt zwischen 6 und 15 Jahre.
Trennung/Sorgeform 59% der Befragten trennten sich in den Jahren 1998 – 2003. Bei dieser Zahl fällt auf, dass im Zuge der Kindschaftsrechtsreform 72% der Befragten die gemeinsame elterliche Sorge ausüben. 28% üben die alleinige elterliche Sorge aus, was sicher darauf zurückzuführen ist, dass es sich hier zum größten Teil um ledige Mütter handelt, die von dem Regelfallmodell der gemeinsamen elterlichen Sorge nicht betroffen sind. Die anderen Befragten, insgesamt also 41%, gaben den Trennungszeitraum vor 1998 an. Die Trennung bei dieser Gruppe lag in den Jahren zwischen 1985 und 1997; der größte Teil der Befragten trennte sich in den Jahren zwischen 1993 und 1997. Die gemeinsame elterliche Sorge in dieser Gruppe ist mit 1,1% die Ausnahme.
Umgang 65% der Befragten gaben an, dass ihre Kinder Umgang zum anderen Elternteil haben. Bei dieser Zahl variiert das Umgangsmodell sehr stark. Da wir in dieser Stichprobe den "Umgang" nicht vordergründig betrachten wollen, reißen wir diesen Bereich nur an. In der o. g. Prozentzahl sind die Umgangskontakte aufgenommen, bei denen der Umgang zum anderen Elternteil regelmäßig oder aber auch nur sporadisch stattfindet.
Erwerbstätigkeit Fast drei Viertel der Befragten (72 %) sind mit durchschnittlich 28 Wochenstunden erwerbstätig.
Unterhalt Insgesamt erhalten 53% der Kinder Barunterhaltsleistungen vom Zahlungspflichtigen. Davon erhalten allerdings mindestens fast ein Drittel (32%) zu wenig Kindesunterhalt. Diese Befragten gaben an, dass sie Unterhaltshöhen zwischen 25 - 90% vom Regelbetrag erhalten. "Der Kindsvater überweist 50 Euro im Monat für das Kind, häufig auch sehr unregelmäßig" - so kommentierte beispielsweise eine Mutter die Zahlungshöhe bzw. die Zahlungshäufigkeit. Vielfach waren auch Beträge genannt, die in veralteten ‚Düsseldorfer Tabellen' zu finden waren. Daraus lässt sich wiederum schließen, dass die Unterhaltssätze offensichtlich nie angepasst wurden. Die Mehrzahl der Kinder bekommt höchstens den Regelsatz der Düsseldorfer Tabelle. Unterhaltsvor- schussleistungen erhalten 21% der Kinder.
Insgesamt 6% der unterhaltsberechtigten Kinder müssen sich mit Sozialhilfeleistungen begnügen und 20% erhalten gar keine Leistungen.
Unterstützen Sie unsere Forderungen und werden Mitglied im VAMV!
(03/2004)
|