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Die Düsseldorfer Tabelle ist die bundesweit geltende Richtschnur für die Unterhaltssätze und musste wegen des reformierten Unterhaltsrechts völlig überarbeitet werden. Dadurch entfällt auch die Berliner Tabelle, die bislang nur für die unteren Einkommensgruppen in den neuen Bundesländern galt. Trennungskinder haben demnach künftig in Ost- und Westdeutschland Anspruch auf den gleichen Mindestunterhalt. Bundesweit leben nach Angaben des Statistischen Bundesamtes rund 3,6 Millionen Kinder bei einem allein erziehenden Elternteil.
Zu zahlen: 202 bis 499 Euro Unterhaltspflichtige Eltern mit maximal 1.500 Euro Netto-Einkommen müssen künftig 202 Euro im Monat für ein bis zu fünf Jahre altes Kind zahlen. Bei über 4.700 Euro Nettoeinkommen sind es 370 Euro. Bei einem volljährigen Kind sind es in der untersten Einkommensklasse 254 Euro, in der höchsten 499 Euro. Ab 5.101 Euro Monatseinkommen wird individuell entschieden.
Geschiedene Ehepartner könnten leer ausgehen Zwar steigen die Monatssätze um durchschnittlich etwa zwei Euro. Weil die Zahl der Einkommensgruppen von 13 auf 10 gesenkt wurden, kann der Betrag in einigen Fällen allerdings auch geringer ausfallen. Besonders Kinder mit Eltern in den oberen Einkommensgruppen könnten künftig ein paar Euro weniger erhalten, wenn diese in eine andere Einkommensklasse rutschen. Da die Kinder und ihr Existenzminimum künftig Vorrang haben, können geschiedene Ehepartner nun leer ausgehen, wenn der Mindest-Eigenbedarf für den verdienenden Ex-Partner erreicht ist.
Das Existenzminimum entscheidet Die Düsseldorfer Familienrichter betonten, dass der KindesUnterhalt künftig stärker vom Existenzminimum-Bericht der Bundesregierung abhängig sein wird. Der Bericht bekomme bei der Berechnung der Sätze deutlich mehr Gewicht. Bislang hatte sich der Mindestunterhalt vor allem an den Nettolöhnen orientiert. Dies hatte im Juli erstmals dazu geführt, dass minderjährigen Kindern weniger Unterhalt zustand. Die Mindestsätze sanken um etwa ein Prozent, was u. a. auch vom VAMV scharf kritisiert worden war.
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(12/2007)
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