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Blitzumfrage zur Praxis des Umgangsrechts

Der Umgang mit dem Umgang (Teil 1 und 2)

von Edith Weiser / Antje Beierling

Teil 1

Das Diakonische Werk im Rheinland lud am 1. Juli die Mitglieder des Arbeitskreises Einelternfamilien zu einer Veranstaltung "Vier Jahre Erfahrung mit dem neuen Kindschaftsrecht" ein. Neben Prof. Proksch von der Ev. Fachhochschule in Nürnberg, der im Auftrag des Bundesjustizministeriums die Ergebnisse seiner wissenschaftlichen Begleitforschung zur Umsetzung der Kindschaftsrechtsreform vorstellte, wurde Edith Weiser vom Verband eingeladen, um die Erfahrungen zum Umgangsrecht aus der Sicht der Alleinerziehenden zu schildern. Auch eine Familienrichterin und eine Alleinerziehendenberaterin im Diakonischen Werk berichteten aus ihren Praxisfeldern.

Zur Vortragsvorbereitung entschieden wir uns, unser Erfahrungswissen durch eine Blitzumfrage im Verband zu untermauern. Sechs Tage hatten unsere Einzelmitglieder sowie die Mitglieder in den Ortsverbänden Zeit, einen Fragebogen zur Praxis des Umgangsrechts auszufüllen. Die in diesem Zeitraum stattfindende Bundesdelegiertenversammlung in Karlsruhe bot uns die Gelegenheit, die FunktionärInnen des Verbandes ebenfalls einzubeziehen.

Umfrage schlug ein wie ein Blitz
Die Beteiligung war überwältigend: Von den 370 in Umlauf gebrachten Fragebögen erhielten wir 220 zurück. Die Hälfte unserer Einzelmitglieder beteiligten sich an der Umfrage. Wenn das kein deutliches Signal ist, wie stark das Thema Umgang den allein erziehenden Eltern – egal ob gemeinsam oder allein sorgeberechtigt - unter den Nägeln brennt! "Endlich fragt einer danach, wie es meinen Kindern und mir geht und was wir uns wünschen", war der Tenor der beigefügten Kommentare. Wir möchten uns ganz herzlich für die breite Mitwirkung bedanken.

Auch wenn die Umfrageergebnisse nicht repräsentativ sind, lassen sie aufgrund des respektablen Rücklaufs durchaus Trendmeldungen zu. Wir werden Ihnen in einer kleinen kompakt-Serie die Kernaussagen sowie unsere Schlussfolgerungen aus der Fülle des Datenmaterials vorstellen.

Die Spannbreite des Fragenkataloges
Wir wollten herausfinden, ob die Kinder unserer Mitglieder Umgang mit dem abwesenden Vater/der Mutter haben, ob der Umgang regelmäßig oder unregelmäßig ist und in welchen Zeitabständen er stattfindet. Uns interessierte auch, wer bei einem unregelmäßig stattfindenden Umgang initiativ wird und ob die Kinder über den gefundenen Rhythmus hinaus noch weitere Zeiten mit dem anderen Elternteil verbringen.

Wir interessierten uns, für wie wichtig unsere Mitglieder einen regelmäßigen Kontakt halten und in welchen Bereichen sie sich Veränderungen wünschen. Auch wollten wir wissen, wie sie die Besuchsregelungen ausgehandelt haben, ob ihre Kinder und sie selbst mit der gefundenen Regelung zufrieden sind und bei wem sie sich Hilfe holen, wenn es mit dem Umgang nicht klappt. Die nicht zufriedenen Eltern erhielten im Rahmen einer offenen Frage die Möglichkeit, uns die drei wichtigsten Gründe ihrer Unzufriedenheit mitzuteilen. Auch zum begleiteten Umgang und zum Kindesunterhalt entwickelten wir Fragestellungen.

Erste Ergebnisse - Basisdaten
92 % der Fragebögen wurden von Frauen ausgefüllt. 1/3 der befragten Mitglieder sind nicht verheiratet; 25 % wurden vor und 30 % nach der Reform des Kindschaftsrechts geschieden; 15 % leben z. Z. in Trennung. Erstaunt hat uns, dass sich bereits 52 % der geschiedenen bzw. getrennt lebenden Mitglieder das Sorgerecht mit dem anderen Elternteil teilen. (Zum Vergleich eine Zahl aus der Proksch-Studie: Im Jahr 2001 behielten 75 % der geschiedenen Paare die gemeinsame Sorge).

4 von 5 Kindern haben Umgang zum anderen Elternteil
81,3 % aller Kinder haben Umgang mit ihren Vätern/Müttern. Alleinsorgeberechtigte Eltern gaben an, dass 72 % ihrer Kinder den Vater bzw. die Mutter besuchen (bei den ledigen Müttern sind es sogar 74 %). Diese Zahlen halten wir für bemerkenswert, da in der politischen Diskussion immer noch eine 20 Jahre alte Untersuchung von Frau Prof. Napp-Peters zitiert wird. In ihrer Untersuchung stellte sie fest, dass ein Jahr nach der Scheidung bis zu 50 % der Kinder von alleinsorgeberechtigten Eltern keinen Umgang mehr mit dem Vater/der Mutter hatten. Dies scheint überholt zu sein. Unsere Umfrage zeigt sogar, dass 71,4 % der Kinder, deren Eltern sich vor 1998 scheiden ließen und das alleinige Sorgerecht ausüben, auch nach den vielen Jahren der Trennung immer noch Umgang mit dem Vater/der Mutter haben.

Umgang ausdrücklich gewünscht
Mit unserer Blitzumfrage wollten wir aber auch die Scheinwerfer auf die Wünsche der Eltern richten, deren Kinder keinen Umgang haben. Die Auswertung zeigt, dass 95 % der betreuenden Eltern, deren Kinder keinen Kontakt zum Vater bzw. zur Mutter haben, sich den Umgang ausdrücklich wünschen. Darüber hinaus lässt sich aus den Zahlen ableiten, dass sich alleinsorgeberechtigte Mütter/Väter für ihre Kinder mehr und nicht weniger Kontakte wünschen. Die mit der Besuchsregelung Unzufriedenen wünschen sich 2 ½ mal häufigere als seltenere Besuche.

Aufgrund dieser Aussagen stellt sich uns die Frage: Was läuft in unserem Land falsch, dass

  • Kinder, die einen Umgang haben möchten und betreuende Mütter/Väter, die ihren Kindern diesen Umgang wünschen, öffentlich nicht wahrgenommen werden?
  • MitarbeiterInnen in Jugendämtern und Beratungsstellen sich außerstande sehen, die Umgangspflichtigen davon zu überzeugen, dass der Kontakt für die Kinder äußerst wichtig ist?

Dazu eine beeindruckende Zahl aus der Blitzumfrage: 20 (von 41) der betreuenden Eltern, deren Kinder keinen Kontakt zum anderen Elternteil haben, suchten institutionelle Unterstützung.

55 % wandten sich an die Jugendämter, je 30 % an Beratungsstellen und Rechtsanwälte/Gerichte (Mehrfachnennungen möglich). Ihr Engagement für die Kinder führte nicht zum Erfolg, eine große Enttäuschung für die betroffenen Kinder und ihre Eltern.

Zur Zeit wird sehr viel Energie darauf verwandt, die betreuenden Eltern, die Bedenken gegen einen Umgang haben bzw. keinen Umgang wünschen, dahin zu bewegen, einen Umgang zuzulassen. Die Eltern, die das Recht ihres Kindes auf Umgang verwirklichen möchten, scheinen jedoch eher ‚im Regen stehen gelassen' zu werden.

Wir fordern daher, dass ausreichende Personal- und Finanzressourcen zur Verfügung gestellt werden, damit

  • die Kinder bei der Realisierung ihrer Kontaktwünsche begleitet und unterstützt werden können
  • MitarbeiterInnen in Beratungsstellen und Jugendämtern dahingehend qualifiziert werden, den Besuchseltern die Wichtigkeit und Notwendigkeit eines Umgangs nahe zu bringen
  • eine professionelle Trauerarbeit mit den Kindern geleistet werden kann, deren Besuchseltern sich weiterhin entziehen.

Teil 2

Die ruhigere Zeit der Sommerferien haben wir genutzt, um die Auswertung der Blitzumfrage abzuschließen. Die Vorstellung der Untersuchungsergebnisse wird allerdings dem Namen unserer Mitgliederzeitung diesmal nicht gerecht, da das Thema komplex und nicht kompakt ist. Trotzdem möchten wir die Veröffentlichung der Ergebnisse nicht weiter stückeln, sondern sie Ihnen komplett vorstellen.

Die große Beteiligung machte es möglich, dass wir die Studie von Prof. Proksch auf den Prüfstand stellen konnten, denn wir erreichten mit unserer Umfrage geschiedene Eltern vor und nach der Reform des Kindschaftsrechts. Wir hoffen, dass Sie von den Ergebnissen ähnlich gefesselt werden, wie sie uns packten, als wir die vielen Möglichkeiten der technikgesteuerten Auswertung erkannten.

Im ersten Teil der Auswertung unserer Blitzumfrage zum Umgangsrecht beschrieben wir, dass 80 % der Kinder unserer Mitglieder Umgang zum anderen Elternteil haben. Allerdings sehen 1/3 dieser Kinder den Vater (die Mutter) nicht regelmäßig. Daher wollten wir wissen, wer bei einem unregelmäßigen Kontakt die Initiative ergreift, um einen neuen Besuchstermin zu vereinbaren? Das Ergebnis ist bemerkenswert:

Verführt das gemeinsame Sorgerecht zur Inaktivität?
51 % der betreuenden Mütter und 26 % der Kinder werden aktiv, damit ein erneuter Umgangstermin zustande kommt. Ins Auge fällt, dass sich besonders die Besuchsväter mit gemeinsamer Sorge auf das Engagement der betreuenden Mütter verlassen. Nur jeder 10. mitsorgeberechtigte Vater ergreift die Initiative. Bei den Nichtsorgeberechtigten ist es jeder vierte Vater. Hier drängt sich die Frage auf: "Verführt das gemeinsame Sorgerecht zur Inaktivität? oder Verlassen sich die Väter wieder einmal darauf, dass 'Mutter das Kind schon schaukelt'?" Die allein erziehenden Väter mögen uns die Polarisierung verzeihen, aber die Frage wurde von 61 Frauen und 4 Männern beantwortet.

Geringe Zeitabstände erhöhen die Zufriedenheit
Wenden wir uns den Kindern zu, die ihren Vater (ihre Mutter) regelmäßig besuchen. Die Auswertung zeigt: Einen 'klassischen' 14-tägigen Besuchsrhythmus gibt es nicht mehr, auch wenn dieser prozentual noch am häufigsten praktiziert wird (43 %). Jedes 3. Kind von gemeinsam sorgeberechtigten Eltern aber auch jedes 4. Kind von allein sorgeberechtigten Eltern besucht den familienfernen Elternteil einmal in der Woche. Einen alltäglichen Kontakt pflegen nur 4 % aller Kinder.

77 % aller betreuenden Eltern, deren Kinder wöchentlich und 72 % der Eltern, deren Kinder 14tägig Kontakt haben, sind mit der Regelung sehr zufrieden bis zufrieden. Der Grad der Unzufriedenheit mit der gefundenen Umgangsregelung steigt bei den betreuenden Eltern mit der Größe der Zeitabstände zwischen den Besuchen. 73 % sind mit einer monatlichen Regelung unzufrieden und 83 % mit Besuchen, die weniger als 6 x im Jahr stattfinden. Und trotzdem lässt sich auch bei den Alleinerziehenden, die grundsätzlich mit der gefundenen Regelung zufrieden sind, feststellen:

Quantität und Qualität sind zwei Paar Schuhe
Fast jeder zweite Elternteil, egal ob gemeinsam oder allein sorgeberechtigt, nutzte die offene Frage, Gründe seiner Unzufriedenheit bei der Ausgestaltung des Umgangs auszuführen. Hier standen weniger die Unpünktlichkeit bzw. Unzuverlässigkeit des Vaters (der Mutter) im Vordergrund, wie die VAMV-BeraterInnen aufgrund ihrer Praxis vielleicht vermuten würden. Nein, die Kinder, mit ihren unbefriedigten Bedürfnissen, standen im Mittelpunkt der Kritik am Besuchselternteil:

Unabhängig vom Sorgerecht besteht bei 27 % der Eltern Einigkeit darüber, dass die Kinder den Vater (die Mutter) viel zu selten sehen.

46 % der gemeinsam und 29 % der allein Sorgeberechtigten begründen ihre Unzufriedenheit damit, dass

  • ihre Kinder den Vater (die Mutter) über die verabredeten Besuche hinaus häufiger brauchen
  • die Kinder darunter leiden, dass sie immer wieder die Initiative ergreifen müssen und
  • sich keine eigenständige Beziehung zwischen Vater (Mutter) und Kind entwickelt.

Mehr allein als gemeinsam Sorgeberechtigte üben Kritik in den Bereichen:

  • der Vater (die Mutter) nimmt die Verantwortung nicht (27 % mit alleiniger elterlicher Sorge [aeS], 6 % mit gemeinsamer elterlicher Sorge [geS])
  • kein Interesse am Kind (30 % aeS, 0 % geS)
  • das Kind kann sich nicht verlassen (24 % aeS, 7 % geS)

Wie sehr unsere Mitglieder auf das Engagement des familienfernen Elternteils hoffen, machen die drei Hauptkritikpunkte, die sich auf die eigene Lebenssituation beziehen, deutlich: Ich erhalte keine Entlastung im Alltag – Bin alleine rund um die Uhr zuständig – Muss einspringen, wenn er/sie kurzfristig absagt (33 % aeS, 22 % geS). Der Wunsch nach Entlastung und die Enttäuschung über den mangelnden Einsatz war für uns keine Überraschung. In der Beratungsarbeit begegnen uns diese Kritikpunkte sehr häufig.

Wie wenig Entlastung die betreuenden Mütter und Väter erhalten wird ebenfalls deutlich, wenn wir die Zeiten betrachten, die die familienfernen Eltern über den regelmäßigen Rhythmus hinaus für die Kinder verantwortlich sind. Zwar sind die Mitsorgeberechtigten 3 x so häufig in den Schulferien für ihre Kinder da (61 % der geS; 20 % der aeS), aber auch hier sind es jeweils nur wenige Wochen. 25 % verleben bis zu zwei Wochen, 26 % zwei bis vier Wochen und nur 10 % mehr als vier Wochen Ferien mit ihren Kindern. Bei terminlicher Gebundenheit bzw. Krankheit unterstützt jeder 3. Mitsorgeberechtigte den anderen Elternteil und nur jeder 7. springt ein, damit die betreuende Mutter (Vater) einmal eigenen Freizeitaktivitäten nachgehen kann.

Um eine geteilte Sorge Realität werden zu lassen, muss unserer Meinung nach eine groß angelegte Diskussion über die aktive Beteiligung der Väter an der Beziehungs- und Alltagsverantwortung geführt werden, und dies nicht erst nach Trennung oder Scheidung.

Zahlungsmoral besser als ihr Ruf
Bis heute gibt es keine repräsentative Erhebung aus der hervorgeht, wie viele Väter (Mütter) ihrer Kindesunterhaltsverpflichtung nachkommen. Der VAMV leitete durch die Auswertung verschiedener Statistiken bisher ab, dass ein Drittel der Unterhaltspflichtigen bis zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit der Kinder regelmäßig und in voller Höhe zahlen, etwa ein weiteres Drittel unregelmäßig oder zu wenig und ein Drittel gar nicht zahlt.

Die Blitzumfrage unter unseren Mitgliedern spiegelt ein anderes Ergebnis wider: Gut jeder zweite Unterhaltspflichtige zahlt einen tabellengerechten Kindesunterhalt. 25 % zahlen weniger bzw. unregelmäßig und 23 % entziehen sich ihrer Unterhaltsverpflichtung.

Die Umfrage räumt aber auch mit einem regelmäßig wiederholten Vorurteil ‚fehlender Unterhalt gleich Umgangsverweigerung' auf:

70 % der betreuenden Eltern, die keinen Unterhalt für ihre Kinder erhalten, wünschen sich regelmäßige bzw. häufigere Besuchskontakte und nur knapp 9 % wünschen sich seltenere Kontakte. Die anderen halten den vereinbarten Rhythmus für genau richtig.

Proksch-Studie auf dem Prüfstand
Unsere Blitzumfrage bestätigt die 'nackten' Zahlen der Proksch-Studie: Kinder von gemeinsam Sorgeberechtigten - deren Ehen nach der Reform des Kindschaftsrechts geschieden wurden - haben häufiger, regelmäßiger und in kürzeren Zeitabständen Kontakt zum Vater (zur Mutter) als Kinder, deren Eltern sich das Sorgerecht nicht mehr teilen. Allerdings lässt sich unserer Meinung nach nicht die These daraus ableiten, dass das gemeinsame Sorgerecht an sich zu großzügiger gestaltetem und praktiziertem Umgang führt und das alleinige Sorgerecht den Kontaktabbruch fördert.

Prof. Proksch befragte ausschließlich die Eltern, deren Ehen im ersten Quartal 1999 rechtskräftig geschieden wurden. Er kann also nur einen Vergleich zwischen den einzelnen Sorgerechtsformen nach 1998 herstellen. Erst wenn auch eine repräsentative Querschnittsstudie vorliegt, die die Gruppe der Geschiedenen vor 1998 untersucht, kann ein Vergleich zwischen den beiden Gesamtgruppen (der vor und nach 1998 Geschiedenen) vorgenommen werden. Zur Zeit wissen wir also gar nicht, ob die Reform des Kindschaftsrechts positiven Einfluss auf die Praxis des Umgangs genommen hat.

Trotzdem stellt Prof. Proksch fest, dass die Ergebnisse seiner Begleitforschung sehr anschaulich bestätigen, dass "tatsächlich die gemeinsame Sorge, unabhängig von ihrer tatsächlichen Ausgestaltung, geeigneter als die alleinige Sorge erscheint" (2. Zwischenbericht, Juli 2001, S. 12). Das gemeinsame Sorgerecht soll seiner Meinung nach die Kommunikation und Kooperation der Eltern miteinander positiv beeinflussen, das Konfliktniveau zwischen den Eltern reduzieren und gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden/vermindern sowie die Motivation der Eltern zur eigenständigen Regelung verbessern. Auch sollen finanziell zufriedenstellende Regelungen getroffen und eingehalten werden.

Im Gegensatz zu Prof. Proksch haben wir mit unserer Blitzumfrage Alleinerziehende unterschiedlicher ‚couleur' erreicht: Die ledige Mutter (30 %) genauso wie die z.Z. in Trennung lebenden Mütter und Väter (15 %); die Frauen und Männer, die sich vor 1998 scheiden ließen (25 %) genauso wie die Eltern, die sich nach der Reform des Kindschaftsrechts haben scheiden lassen (30 %).

Der Vergleich unserer beiden Gesamtgruppen (geschieden vor und nach 1998; siehe Thesen weiter unten) lässt tendenziell keine positiven Auswirkungen erkennen. Zum Teil scheinen sich sogar negative Verschiebungen zu ergeben. Wir möchten aber nochmals darauf hinweisen, dass die Ergebnisse nur Trendmeldungen wiedergeben, da die Gruppen durch die Zersplitterungen immer kleiner werden. Ohne weitere repräsentative Untersuchungen können keine soliden Aussagen getroffen werden.

Wenden wir uns den Thesen von Prof. Proksch zu:

These 1 – 'Gemeinsame Sorge verbessert die Kommunikation und Kooperation'
Unsere Blitzumfrage lässt diesen Schluss nicht zu. Alle Eltern, die sich vor 1998 scheiden ließen, sprechen zu 78 % die Besuchsregelungen miteinander ab. In der Vergleichsgruppe aller Eltern, die nach 1998 geschieden wurden, sind es nur noch 65 %.

Anders sieht es innerhalb der Gruppe der Geschiedenen nach 1998 aus: Hier können wir bestätigen, dass die Eltern, die sich das Sorgerecht nicht mehr teilen, seltener über eine Umgangsregelung miteinander kommunizieren (56 %) als die Eltern, die die gemeinsame Sorge beibehalten haben (69 %).

These 2 - 'Gemeinsame Sorge verringert gerichtliche Auseinandersetzungen'
Die Konflikte über den Umgang scheinen nach der Reform massiv zugenommen zu haben. Nur 8,3 % aller Eltern, die sich vor 1998 scheiden ließen, geben an, dass eine Entscheidung zum Umgang vom Gericht getroffen wurde. Die Vergleichsgruppe aller Eltern nach 1998 hat zu 20 % die Gerichte entscheiden lassen. Keiner der Eltern, die sich vor 1998 bewusst für die gemeinsame Sorge entschieden, benötigte die Entscheidung eines Gerichtes.

Innerhalb der Gruppe der Mitglieder, deren Ehen nach 1998 geschieden wurden, sieht es ganz anders aus. Hier untermauern auch unsere Zahlen die These von Prof. Proksch: 14,3 % der gemeinsam und 33,3 % der allein Sorgeberechtigten ließen die Gerichte eine Umgangsentscheidung treffen.

These 3 – 'Gemeinsame Sorge erhöht die Zahlungsmoral'
Auch eine bessere Zahlungsmoral kann unsere Blitzumfrage den Männern (Frauen), deren Ehen nach 1998 geschieden wurden, nicht bescheinigen. Im Durchschnitt gesehen zahlen sie den Unterhalt für ihre Kinder weder häufiger, noch regelmäßiger. Ein tabellengerechter Unterhalt geht zu 47,7 % bei allen vor 1998 Geschiedenen und zu 47 % bei allen nach 1998 Geschiedenen auf dem Konto ein.

Ein großer Unterschied ist jedoch wieder innerhalb der Gruppe der allein- bzw. gemeinsam Sorgeberechtigten nach der Reform festzustellen. 51 % der Mitsorgeberechtigten und nur 37 % der Väter (Mütter) ohne Sorgerecht zahlen einen tabellengerechten Unterhalt

Erstaunt hat uns bei der Auswertung der einzelnen Vergleichsgruppen, dass die Zahlungsmoral der ledigen Väter besser ist als die der ehemals verheirateten Väter (Mütter). Die ledigen Väter zahlen zu 58 % einen tabellengerechten Unterhalt und liegen damit auf der Höhe der Zahlungspflichtigen, die sich z.Z. noch im Trennungsprozess befinden.

Fazit:

  • Die Ausgestaltung des Umgangs ist ein Prüfstein für die Bewertung der Reform des Kindschaftsrechts. Eine gemeinsame Sorge, die ausschließlich als ein Entscheidungsrecht angelegt ist, scheint an der Qualität der gelebten gemeinsamen Elternverantwortung nach Trennung und Scheidung wenig zu verändern.
  • Ohne eine Vergleichsstudie, aus der hervorgeht, welche Lösungen die überwiegend allein sorgeberechtigten geschiedenen Eltern vor 1998 im Sinne ihrer Kinder fanden und finden, lässt sich keine Aussage darüber treffen, ob und welchen Einfluss die Reform auf das Umgangsrecht und die finanzielle Verantwortung des familienfernen Elternteils genommen hat.
  • Es kann doch niemanden verwundern, dass die größten Probleme bei der Gruppe der nach 1998 Geschiedenen zu finden sind, die sich das Sorgerecht nun nicht mehr teilen. Auch wenn die Juristen formulieren, dass die Beweislast beim Gericht liegt: Die Frauen und Männer, die das alleinige Sorgerecht beantragen, müssen heute sehr ausführlich begründen, warum sie die gemeinsame elterliche Sorge nicht mehr mit dem anderen Elternteil teilen können. Trotzdem 25 % der betreuenden Eltern haben die Gerichte von der Notwendigkeit der alleinigen Sorge überzeugt.
  • Die Blitzumfrage unter unseren Mitgliedern bestätigt die Wahrnehmung der BeraterInnen im und außerhalb des VAMV, dass sich der Streit der Eltern vom Sorgerecht auf das Umgangsrecht verlagert hat. Diese Verschiebung hat mit Blick auf die Kinder negative Auswirkungen, denn beim elterlichen Streit über den Umgang sind sie viel stärker und unmittelbarer involviert als im Sorgerechtsstreit.

Darum sind unsere Kernforderungen aus der Zeit der Diskussion vor der Reform des Kindschaftsrechts heute so aktuell wie damals. Zur Erinnerung:

Damit auch in Zukunft das Kindeswohl gewährleistet ist, muss mindestens geklärt sein

  • Bei wem werden die Kinder zukünftig leben?
  • Wie sind die Besuche/Kontakte zum anderen Elternteil geregelt?
  • Wer übernimmt welche Pflichten im Alltag der Kinder?
  • In welchen Lebensbereichen werden beide Eltern zukünftig gemeinsam entscheiden?
  • Gibt es Einigkeit über die Höhe des Kindesunterhalts?

Erst wenn diese fünf Fragen geklärt sind – ggf. mit Unterstützung professioneller Beratungsdienste -, entscheiden die Eltern, welche Sorgerechtsform sie praktizieren werden.

Positiv verändert hat sich die Bereitschaft der Eltern, Beratungsdienste bei der Aushandlung des Umgangs in Anspruch zu nehmen. So zeigt die Blitzumfrage, dass vor 1998 nur 11 % unserer Mitglieder bei der Erarbeitung von Umgangsregelungen Unterstützung bei den Jugendämtern suchten. Beratungsstellen waren damals noch nicht gefragt. Heute nutzen bereits 16 % der Eltern, die sich in der Trennungsphase befinden, die Angebote der Beratungsstellen und 5 % wenden sich an die Jugendämter.

Wir hoffen, dass sich der Trend zur Beratung fortsetzt, denn nur ein miteinander ausgehandeltes Ergebnis, das die Wünsche und Interessen aller Beteiligten berücksichtigt, ist langfristig tragfähig.

Kinder, die keinen Kontakt zum familienfernen Vater (Mutter) haben, diesen aber wünschen, bedürfen einer größeren Unterstützung von MitarbeiterInnen in Jugendämtern und Beratungsstellen. Sie sollten sich verstärkt der Aufgabe stellen, den Besuchseltern die Wichtigkeit und Notwendigkeit eines Umgangs nahe zu bringen.

Die Autorinnen Edith Weiser und Antje Beierling sind Geschäftsführerinnen des VAMV-Landesverbandes NRW e.V.

Die Auswertung der Blitzumfrage wurde erstmals im "NRW-kompakt" des VAMV-Landesverbandes im August und September 2002 veröffentlicht.

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(09/2002)

 

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