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Wohl des Kindes
Umgang & Sorgerecht

Infos des  VAMV in den Kreisen Minden-Lübbecke und Herford

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Kinder als Überbringer

Die Kinder wurden häufig initiativ

von Ulrike Brinkmann

Die komplizierte Trennungssituation von Daniela* begann 1999 mit der Trennung von ihrem Ehemann. Die damals 7 und 14 Jahre alten Töchter Melanie und Katrin und der 12-jährige Sohn Andreas blieben mit der Mutter im Elternhaus. Der Vater zog in eine kleine nahe gelegene Wohnung.

Anfangs besuchten die Kinder ihren Vater an jedem zweiten Wochenende und blieben dann von samstags 17 Uhr bis sonntags 19 Uhr 30 bei ihm. Außerdem bestand jeden Mittwoch von 18 bis 20 Uhr die Möglichkeit, den Vater zu sehen. Dies nahm Andreas gern in Anspruch, um mit dem Vater fernzusehen, Abendbrot zu essen oder zu reden. Auf den Wunsch von Andreas, auch am Sonntag bis 20:00 Uhr bleiben zu dürfen, reagierte der Vater mit der Äußerung, dass die Mutter wohl ihre Ruhe brauche.

Doch schon bald lockerten vor allem die beiden älteren Kinder den Umgang, kamen zum Beispiel erst am Sonntagmittag oder einfach an dem Besuchswochenende zwischendurch. Äußerst selten gab es außerhalb der festen Zeiten Kontakt zum Vater, erst zu „Handy-Zeiten" war dieser dann auch für die Kinder erreichbar. Terminabsprachen oder Änderungen, die die Mutter betrafen, gestalteten sich äußerst schwierig. Die Vorfreude auf den regelmäßig einmal im Jahr stattfindenden Wochenendurlaub von Daniela wurde immer durch das Verhalten des Vaters getrübt. Informationen, ob die Kinder bis montags bleiben könnten, kamen nur sehr schleppend und oftmals sehr kurzfristig bei Daniela an. Zudem informierte er sie nicht selbst, sondern nutzte die Kinder als Überbringer.

Nach einem mit der Mutter verbrachten Urlaub wurden die Besuchswochenenden nicht verschoben, so dass der Vater Melanie dann vier Wochen nicht sah. Abwechselnd verbrachten die Kinder den Sommerurlaub und Silvester entweder mit Mutter oder Vater. Nahm der Vater die Kinder mit in Urlaub, strich er für den entsprechenden Monat den Unterhalt, sonst wäre kein gemeinsamer Urlaub zustande gekommen. Auch der Eintritt für gemeinsame Ausflüge des Vaters mit den Kindern an den Wochenenden wurde zum Teil von der Mutter gezahlt, da der Vater sonst eine „Doppelleistung" für seine Kinder gegeben hätte.

Nach dem Auszug von Daniela und der jüngsten Tochter Melanie im Jahr 2004 zog der Vater mit seiner Lebensgefährtin zurück in sein Haus. Andreas und Katrin bezogen eine Wohnung zur Miete im Haus ihres Vaters. Dort leben sie in einer Wohngemeinschaft mit Selbstversorgung und ohne größeren Kontakt zum Vater. Wenn Melanie das Umgangsrecht mit ihrem Vater nutzen möchte, geschieht dies oft über ihre älteren Geschwister. Sie isst und schläft bei ihnen und bekommt ihren Vater nur selten zu sehen. Ein eigenes Zimmer hat sie nicht beim Vater, nur einen abgetrennten Abstellraum. Ein frei stehendes Zimmer wurde für das Enkelkind der Lebensgefährtin des Vaters als Spielzimmer eingerichtet. An den „Papawochenenden" von Melanie ist fast immer das Enkelkind zu Besuch, welches viel Aufmerksamkeit – auch von Melanies Vater – fordert. Die beiden großen Kinder besuchen ihre Mutter unkompliziert und spontan nach kurzer telefonischer Absprache. Katrin besucht ihre Mutter häufig einfach zum Quatschen. *) alle Namen sind geändert

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(09/2005)

 

Aktuelles

 

Das sollten Sie wissen:

 

 

 

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Das Westfalen Blatt berichtet:
Zwei Artikel zum Unterhaltsvorschuss in der Ausgabe vom 10. März 2010

 

 

 

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Kindesunterhalt steigt in 2010 – aber nicht kostendeckend.

 

 

 

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Volles Programm beim VAMV zum Jahresbeginn 2010.

 

 

 

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Termine für 2010:
Stammtisch im “Wirtschaftswunder” in Bünde
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VAMV fordert die Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Produkte und Dienstleistungen für Kinder auf 7 Prozent

 

 

 

 

14tägiges Treffen jeweils Samstags von 15 bis 17.30 Uhr - jetzt in Bünde.

 

 

 

 

Doppelter Abiturjahrgang NRW: Auswirkungen auf Familien - Forderungen an die Landesregierung.

 

 

 

 

Der VAMV fordert:
Belange der Kindern sensibel berücksichtigen.

 

 

 

 

Bundesfamilienministerin äußert sich wider besseren Wissens.

 

 

 

 

Bundesverfassungsgericht entlässt Väter aus der Elternpflicht

 

 

 

 

Seit Januar 2008 erstmalig bundesweit einheitliche Beträge für Kindesunterhalt.

 

 

 

Windel 10

 

 

 

 

VAMV fordert die geringe Mehrwertsteuer auf Produkte für Kinder.

 

 

 

 

Ev. Kindergarten Siemshof und VAMV arbeiten eng zusammen.