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Spätestens seit dem 15. Februar 2006 ist es amtlich: die Bundesregierung plant eine Reform der gerichtlichen Verfahren in Familienangelegenheiten und auch sie scheint vom Virus „Cochemer Weg" befallen zu sein. In der Mitte Februar veröffentlichten Pressemitteilung ist u. a. zu lesen, dass familiengerichtliche Verfahren „ … im Interesse des Kindeswohls durch Einsatz von Elementen des so genannten 'Cochemer Modells' beschleunigt und verbessert werden … " sollen. Aufmerksame Verfolger des politischen Tagesgeschehens hatten jedoch schon seit Veröffentlichung des Koalitionsvertrages der schwarz-roten Koalition ein ungutes Gefühl und die Befürchtung, dass nicht nur Kommunen und Presse sondern auch Bundespolitiker von den vermeintlichen Erfolgen der Cochemer „Vorreiter" angetan sein könnten.
Leider sind derzeit noch keine konkreten Informationen bekannt, beschränkt sich die Pressemitteilung des Justizministeriums doch auf allgemein gehaltene Aussagen, die im Kern der Sache zu befürworten sind: die aufgrund der Verankerung in unterschiedlichsten Verfahrensordnungen und Gesetzen gegebene Unübersichtlichkeit soll beseitigt und die inhaltliche Gestaltung des familiengerichtlichen Verfahrens verbessert werden. Wie allerdings eine Beschleunigung des Verfahrens möglich sein soll, sofern Elemente des „Cochemer Wegs" im Gesetz Berücksichtigung finden ist unklar: beides schließt sich nämlich per Definition aus, da ein wesentlicher Bestandteil des „Cochemer Wegs" die Tatsache ist, dass richterliche Entscheidungen erst nach einer elterlichen Zustimmung zur gemeinsamen Sorge zu erwarten sind – und eine solche Zustimmung lässt aus nachvollziehbaren Gründen bisweilen mehr als lange auf sich warten. Bleibt die Hoffnung, dass im Sinne des im Gesetzesvorhaben angesprochenen Kindeswohls die Menge der verwendeten Elemente des „Cochemer Wegs" möglichst gering bleiben möge.
Übrigens: Interessant sind die Stellungnahmen des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) und der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) zur Gesetzesinitiative des Justizministeriums. Sehr ausführlich werden die Nachteile eines im gleichen Gesetzesvorhaben ebenfalls geplanten vereinfachten Scheidungsverfahren (Vorzug für eine einvernehmliche Lösung ohne die Beteiligung von Anwälten) dargelegt – der aus Sicht der betroffenen Kinder viel wesentlichere Komplex des Gesetzesvorhabens - „Sorgerecht, Kindesherausgabe und Umgangsregelungen" - ist keine Erwähnung wert …
Die Stellungnahme des VAMV-Bundesverbands zum "Cochemer Weg" finden Sie hier!
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(03/2006)
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