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Die Unterhaltsrechtsreform

von Zahnarztgattinen und Ehebrecherinnen

Von Sabina Schutter

Das neue Unterhaltsrecht tritt zum 1. Januar 2008 in Kraft. Nach zähen, zum Teil polemisch geführten Verhandlungen um die Vor- und Nachteile, die aus Scheidungen, Ehen und möglichen Affären entstehen, ist nun doch ein akzeptabler Kompromiss entstanden. Dieser hätte sicher an der ein oder anderen Stelle der Nachbesserung bedurft. Doch bedurfte es wirklich der Nachbesserungen bei den Zahnarztgattinen, von denen die Bundesjustizministerin sprach, oder den Krankenschwestern, die vermeintlich mit Chefärzten davonlaufen, oder bei denen, die selbst auf dem 17. Familiengerichtstag 2007 (!) noch als »Ehebrecherinnen« bezeichnet wurden, gebraucht? Die Frage um nachehelichen Unterhalt wurde in einer Weise polemisiert, dass sich der Gedanke aufdrängt, es seien in erster Linie Häme und Missgunst gewesen, die zu den getätigten Äußerungen geführt haben. Frauen wurde dabei unterstellt, sie hätten es ausschließlich darauf abgesehen, vom Gehalt oder Unterhalt ihres Mannes zu leben.

Jeder, der die 600 Seiten des siebten Familienberichts gelesen hat oder auch nur das Mikrozensus-Sonderheft »Familien und Lebensformen« stellt fest: Frauen in Deutschland genügt es nicht mehr die »Zahnartzgattin« oder »Hausfrauenehe-Hausfrau« zu sein. Die meisten Frauen in Deutschland, auch diejenigen, die Mütter sind, sind erwerbstätig. Ein Großteil der Frauen in Teilzeiterwerbstätigkeit würden gerne mehr Wochenstunden arbeiten. Der Anteil von Frauen, die in Partnerschaften leben, bei denen ein Chefarztgehalt ausreicht, um beide Kinder zu versorgen, liegt unter 10 Prozent. Fakt ist es, dass Frauen durchschnittlich ein Viertel bis ein Fünftel weniger verdienen, häufiger Teilzeit arbeiten und mehr Zeit mit Hausarbeit und Kindererziehung verbringen als Männer.

Ein Ziel der Unterhaltsrechtsreform ist es, die Gesetze an neue gesellschaftliche Entwicklungen anzupassen. Der Kern der Diskussion ist damit eine geschlechterpolitische Frage. Es geht um die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen, insbesondere von Müttern, an der Erwerbstätigkeit.

Kinderbetreuung ist in Deutschland nach wie vor rar. Es mangelt insbesondere an der Ganztagsbetreuung für Schulkinder und der Betreuung für Kinder unter drei Jahren. Es fehlen die Möglichkeiten, flexibel auf unterschiedliche Arbeitszeitanforderungen zu reagieren. Die Betreuung eines kranken Kindes führt beispielsweise in vielen Fällen dazu, dass eine Mutter oder ein Vater zu Hause bleiben muss. Natürlich wird es von Arbeitgebern nicht gern gesehen, wenn sie um 16 Uhr losspurten, um vor 16.30 Uhr an der Kita-Pforte zu stehen. Dennoch ist dies Teil der elterlichen Verantwortung und niemand würde es befürworten, wenn die Eltern stattdessen im Meeting bleiben und Paul allein vor der Kita-Tür steht. Derzeit schließen noch immer viele Kitas vor 16 Uhr und Ganztagsschulen bieten nicht immer Mittagessen an.

Steuerlich wird nach wie vor gefördert, dass in vielen Ehen ein Partner viel, der andere wenig verdient. Meist ist dies die Ehefrau. Die klassische Zuverdienerehe ist nach wie vor gelebte Realität - die Verliererinnen sind Frauen. Scheitert die Ehe, haben sie oft viele Jahre in Mini-Jobs gearbeitet und können weder auf eine gesicherte berufliche Perspektive noch auf eine angemessene Altersvorsorge zurückgreifen. Dennoch wird geringfügige Beschäftigung nach arbeitsmarktpolitisch gefördert und der Niedriglohnbereich ausgebaut. 70 Prozent aller Beschäftigten im Niedriglohnbereich sind Frauen. Sie leben von Löhnen an oder unter der Armutsgrenze und sind häufig auf einen versorgenden Ehemann oder auf ergänzendes Arbeitslosengeld II angewiesen. Staatlich wird hier keineswegs eine Abschaffung der geschlechterpolitischen Schieflage auf dem Arbeitsmarkt bekämpft, die mit der Unterhaltsrechtsreform vorausgesetzt wird.

An der Änderung des Unterhaltsrechts zeigt sich vor allem, dass Deutschland im Hinblick auf die Verwirklichung von der Gleichstellung in der Lebensrealität noch einiges aufzuholen hat. Dieser Aufholbedarf geht Väter, Mütter, Arbeitgeber, Politiker, Frauen und Männer ohne Kinder an. Chefärzte, ihre »Gattinnen« und womöglich Zweitehefrauen und -männer sind ein Teil davon. Das Ziel muss es sein, Verantwortung für gelebte Realität zu übernehmen und sich nicht an vermeintlichen Feindbildern abzuarbeiten. l

Sabina Schutter ist wissenschaftliche Referentin im Bundesverband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV), Berlin

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(03/2008)

 

Aktuelles

 

Das sollten Sie wissen:

 

 

 

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Das Westfalen Blatt berichtet:
Zwei Artikel zum Unterhaltsvorschuss in der Ausgabe vom 10. März 2010

 

 

 

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Kindesunterhalt steigt in 2010 – aber nicht kostendeckend.

 

 

 

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Volles Programm beim VAMV zum Jahresbeginn 2010.

 

 

 

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Termine für 2010:
Stammtisch im “Wirtschaftswunder” in Bünde
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VAMV fordert die Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Produkte und Dienstleistungen für Kinder auf 7 Prozent

 

 

 

 

14tägiges Treffen jeweils Samstags von 15 bis 17.30 Uhr - jetzt in Bünde.

 

 

 

 

Doppelter Abiturjahrgang NRW: Auswirkungen auf Familien - Forderungen an die Landesregierung.

 

 

 

 

Der VAMV fordert:
Belange der Kindern sensibel berücksichtigen.

 

 

 

 

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Bundesverfassungsgericht entlässt Väter aus der Elternpflicht

 

 

 

 

Seit Januar 2008 erstmalig bundesweit einheitliche Beträge für Kindesunterhalt.

 

 

 

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Ev. Kindergarten Siemshof und VAMV arbeiten eng zusammen.