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Die Bar-Unterhaltssituation von Kindern in Einelternfamilien wurde in einer vom Bundesfamilienministerium in Auftrag gegebenen Untersuchung Anfang des Jahres der Öffentlichkeit vorgestellt. Insgesamt wurden über einen Zeitraum von einem Jahr (Juli 2001 – Juni 2002) genau 2.000 Unterhaltsberechtigte und 1.303 Unterhaltspflichtige mit Kindern unter 18 Jahren telefonisch in der Haupterhebung zur finanziellen Situation befragt.
Vergleicht man alle Erkenntnisse aus den vergangenen Jahren zur finanziellen Situation von Kindern in Einelternfamilien mit der vorliegenden Untersuchung, so entsteht der Eindruck, die Zahlungsmoral der Unterhaltspflichtigen hätte sich enorm verbessert. Das Bild der relativ guten Zahlungsmoral wird u. a. auch auf Angaben der Barunterhaltsverpflichteten gestützt: nur 19 % der Unterhaltspflichtigen geben hier an, dass es „schon einmal oder häufiger vorgekommen ist, dass sie den Unterhalt nicht zahlen konnten". Und jetzt kommt es, das Fazit der Untersuchung: in 69 % der untersuchten Fälle soll Kindesunterhalt regelmäßig und tabellengerecht vom Unterhaltspflichtigen gezahlt worden sein – so kann man es jedenfalls nachlesen. Die verbleibenden 31 % der Unterhaltsberechtigten, so die Forscher, erhalten unvollständig, nicht in voller Höhe oder gar keinen Kindesunterhalt. Soviel zu den Eckdaten der repräsentativen Untersuchung.
Der VAMV hat Ende der Neunziger Jahre die Unterhaltssituation von Kindern in Einelternfamilien in eine grobe Faustformel gefasst:
- Nur ein Drittel aller alleinerzogenen Kinder unter 12 Jahren erhält überhaupt Unterhalt vom abwesenden Elternteil – meist in zu geringem Maße.
- Ein weiteres Drittel der Kinder erhält keinen Unterhalt, weil das Einkommen des Zahlungspflichtigen unter dem Selbstbehalt liegt.
- Das letzte Drittel aller alleinerzogenen Kinder unter 12 Jahren erhält keinen Unterhalt, weil die Unterhaltspflichtigen sich ihrer Pflicht entziehen.
Demnach weist das aktuelle Untersuchungsergebnis eine deutlich bessere Zahlungsmoral aus. Die Eckwerte der Untersuchung – 69 % und 31 % - stehen rechnerisch zunächst plausibel nebeneinander. Dennoch sollte man diese Werte auf ihre Aussagekraft überprüfen und sich u. a. folgende Fragen stellen:
- Wussten alle Befragten die exakte Höhe des tabellengerechten Kindesunterhalts?
- Hatten alle Befragten Kenntnis über das genaue Einkommen des Zahlungspflichtigen, um eine richtige Einstufung des Kindesunterhalts vorzunehmen?
- Inwieweit wurde die seit dem 1.1.2001 geltende Gesetzesänderung im Unterhaltsrecht (Kindergeld) in der Untersuchung berücksichtigt?
- Sind die Kinder, die Unterhaltsvorschussleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) in der Vergangenheit bezogen haben und jetzt keinen Anspruch mehr haben, in angemessener Form in der Untersuchung berücksichtigt, weil sie
- über 12 Jahre alt sind und somit keinen Anspruch auf UVG-Leistungen mehr haben oder
- insgesamt die Höchstbezugsdauer von 72 Monaten überschritten haben?
Darüber hinaus ist bei der allgemein steigenden Erwerbslosigkeit auch eine verminderte Leistungsfähigkeit der Zahlungspflichtigen nahe liegend. Deshalb scheint es befremdlich, dass die Zahlungsfähigkeit der Unterhaltsverpflichteten in dieser Untersuchung relativ gut abschneidet.
Ob das Zahlenwerk der Untersuchung auf alle Kinder in Einelternfamilien bundesweit übertragbar ist, ist somit fraglich. In der Beratungsarbeit machen wir die Erfahrung, dass Unterhaltsprobleme nach wie vor neben Umgangs- und Sorgerechtsschwierigkeiten im Vordergrund stehen. Jetzt liegt es am VAMV, das Zahlenwerk der vorliegenden Untersuchung des Bundesfamilienministeriums kritisch zu beleuchten und ganz viel zu rechnen. Der VAMV in den Kreisen Minden-Lübbecke und Herford will den Anfang machen: wir haben uns entschlossen, unsere Mitglieder und Interessierte zur aktuellen Unterhaltssituation zu befragen, um einen anschließenden Vergleich anstellen zu können.
Unterstützen Sie unsere Forderungen und werden Mitglied im VAMV!
(05/2003)
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